Grillen im Freien nur an speziellen Plätzen!
Grillen ist nur an zwei öffentlichen Plätzen erlaubt, anders ist es im privaten Garten.
(emp). In der Landeshauptstadt gibt es zwei öffentliche Grillplätze, an denen dem Grillspaß nichts im Wege steht: „An der Sattnitz, südlich des Stadions und südlich der Firma ,Pago‘“, erklärt Veronika Meissnitzer von der Stadtpresse. Ansonsten ist es verboten, öffentlich ein Feuer zu entfachen. Erlaubt ist das Grillen grundsätzlich auf allen privaten Liegenschaften, also im eigenen Garten oder auch auf dem Balkon.
Hausordnungen einhalten
„Beachtet werden muss jedoch, ob nicht die jeweilige Hausordnung, zum Beispiel eines Mehrparteienhauses, das Grillen ausschließlich untersagt.“
In solchen Fällen kommt die jeweilige Hausordnung zum Tragen und besitzt Rechtsgültigkeit. Außerdem darf das „ortsübliche“ Ausmaß (Geruchsbelästigung) dabei nicht überschritten werden. Fühlt sich ein Nachbar bei einer Überschreitung belästigt, kann das schnell mit einer Unterlassungsklage enden. Beachtet werden müssen Brandschutzbestimmungen und das saubere Hinterlassen eines öffentlichen Grillplatzes.
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