Haftungsfalle Ehrenamt: Jetzt antworten die Anwälte!

Noch Fragen? Kärntner Rechtsanwälte antworten zu allen Themen, die einen Verein betreffen: vereinshaftung@woche.at | Foto: Pixabay
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KLAGENFURT STADT & LAND. Vereine leisten einen großen Beitrag zur Gemeinschaft im Ort. Die Funktionäre investieren ehrenamtlich ihre Freizeit für die Vereinsaktivitäten und sind auch für vieles verantwortlich. In den letzten vier Wochen haben Vereinsvertreter aus dem Bezirk in den Printausgaben der WOCHE zu verschiedensten Themen Stellung bezogen und über ihre Aufgaben und die damit verbundene Haftung gesprochen.

Unfälle häufigstes Haftungsrisiko

"Wenn etwas passiert, haftet im Regelfall der Vereinsobmann mit seinem Privatvermögen", sagt der Obmann des Kärntner Sängerbundes, Horst Moser.
Das betreffe sowohl die Finanzgebahrung als auch die Haftung, wenn bei einer Eigenveranstaltung eines Chores oder Brauchtumsvereins etwas passiert. Die größte Gefahr geht von möglichen Unfällen aus, deshalb würden sich auch die meisten Chöre mit einer Haftpflichtversicherung schützen.
Auch Serviceclubs, die sich für den guten Zweck einsetzen, müssen "höllisch aufpassen", sagt etwa der Vize-Präsident des Lions Club Klagenfurt, Klaus Haslinglehner. Damit meint er, dass die Löwen bei ihren Veranstaltungen auf vieles achten müssen, um den karitativen Richtlinien gerecht zu werden. "Und natürlich haben auch wir eine Haftpflichtversicherung, sollte bei unseren Veranstaltungen etwas passieren", sagt Haslinglehner.

Haftungsfalle Ehrenamt

In Vereinen kann es zu unterschiedlichen Haftungsfällen kommen:
1. Die Haftung des Vereins gegenüber Gästen bei einer Veranstaltung.
2. Die persönliche Haftung des Funktionärs im Rahmen seiner Tätigkeit.
3. Die Haftung des Funktionärs gegenüber dem Verein, wenn es zu grob fahrlässigen Handlungen kommt.

Die Kärntner Rechtsanwälte stehen für Beratungen und Hilfestellungen zur Verfügung.
Gemeinsam mit der WOCHE startet die Rechtsanwaltskammer eine Aktion: Vereinsfunktionäre können ihre rechtlichen Fragen an Kärntner Rechtsanwälte stellen.

Schicken Sie einfach an die Mail-Adresse: vereinshaftung@woche.at

Kärntner Rechtsanwälte antworten in einer der Ausgaben der WOCHE.

Mehr: www.meinbezirk.at/haftungsfalle-ehrenamt

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