Kärnten
Neues Feuerwehrgesetz vor Beschluss im Landtag

- Die Feuerwehren dürfen sich über die Neuerlassung des Kärntner Feuerwehrgesetzes freuen.
- Foto: Landesfeuerwehrverband
- hochgeladen von Peter Michael Kowal
Die Kärntner Landesregierung einigte sich gestern auf die Neuerlassung des Feuerwehrgesetzes. Dieses umfasst Punkte wie Jugendförderung, Ausrüstungskonzepte je Feuerwehr sowie Aus- und Weiterbildung.
KÄRNTEN. Das in die Jahre gekommene Kärntner Feuerwehrgesetz ist wegen zahlreicher Novellierungen unübersichtlich geworden. Dessen ist sich die Kärntner Landesregierung bewusst. „Dieser Umstand machte eine Neuerlassung notwendig“, erklärt Landesrat und Feuerwehrreferent Daniel Fellner (SPÖ).
Wie der Landespressedienst gestern in einer Aussendung nach der Regierungssitzung bekannt gab, ist „das neue Kärntner Feuerwehrgesetz auf dem Weg“. „Wir sind einen ganz neuen Weg gegangen und haben die Feuerwehren samt ihren Anregungen, Vorstellungen und Wünschen von Anfang an eng in die Überarbeitung des Gesetzes miteinbezogen“, berichtet Fellner.
Verstärkte Jugendförderung
Wesentliche Neuerungen sind, so der Landesrat, etwa die Attraktivierung des Kärntner Feuerwehrwesens, unter anderem durch die verstärkte Förderung der Jugendgruppen sowie durch gezielte Förderung der persönlichen und sozialen Kompetenzen der Kinder und Jugendlichen. „Darüber hinaus wurde das Gesetz dahingehend geändert, dass bei Waldbränden künftig mehr Geld vom Bund rückerstattet werden kann“, erläutert Fellner.
Gefahrenabwehrpläne im Gesetz
Neu in das Gesetz aufgenommen wurde auch eine Regelung für den Gefahrenabwehrplan. Konkret heißt das: Der Kärntner Landesfeuerwehrverband hat das Gefahrenpotenzial innerhalb der Gemeinden gemeinsam mit der jeweiligen Gemeinde zu erheben. Auf Basis des festgestellten Gefahrenpotenzials ist ein Ausrüstungskonzept über den Bedarf an Fahrzeugen und Ausrüstungsgegenständen der Freiwilligen Feuerwehren der jeweiligen Gemeinde zu erstellen. Die bereits erstellten 90 Plänen erhalten damit eine rechtliche Basis.
Wissenschaftliche Zusammenarbeit
Auch dem Thema Aus- und Weiterbildung ist ein Passus gewidmet. Dafür wird die Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Institutionen wie Universität oder Fachhochschule ausgebaut. Die Feuerwehrschule soll sich zu einer Bildungs- und Forschungsinstitution entwickeln, die sich über den abwehrenden und vorbeugenden Brandschutz hinaus auch auf sämtliche Bereiche des Zivil- und Katastrophenschutzes spezialisiert.
Beschluss im Landtag
Der von der Landesregierung beschlossene Gesetzesentwurf ist in enger Kooperation mit den Kärntner Wehren entstanden. „Nicht zuletzt deswegen ist diese Neuerlassung des Kärntner Feuerwehrgesetzes praxistauglich, wohl durchdacht und entspricht allen Anforderungen, die ein modernes Feuerwehrgesetz erfüllen muss“, betont Fellner. Das neue Gesetz wird nun dem Kärntner Landtag übermittelt, der es endgültig zu beschließen hat.


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