Verkürzung der Schonzeit für Rabenvögel
Die Kärntner Landesregierung beschloss die Fortsetztung der Bejagung von Rabenvögel. Dadurch sollen Schäden in der Landwirtschaft verringert werden.
KLAGENFURT. Rabenvögel, also Aaskrähen, Elstern und Eichelhäher, gehören eigentlich zu den ganzjährig geschützen Tieren. In Kärnten entwickelten sich die Vögel jedoch zu einem erheblichen Problem. So sind etwa Singvögel und Jungtiere von Niederwildbeständen, beispielsweise junge Hasen, eine beliebte Beute von Rabenvögeln.
Schwere Schäden für Landwirtschaft
Doch auch die Kärntner Bauern, allen vorran Bio-Bauern, hatten in den vergangen Jahren hohe Schäden zu verzeichnen. Asskrähen, Eichelhäher und Elstern stürtzen sich auf Aussaat und Saatgut, sowie Obst und Gemüse. Von der für 2019 und 2020 gültigen Neuregulung für den Abschuss von Rabenvögeln, erhofft sich die Landesrat Martin Gruber nun einen Kompromiss zwischen Landwirtschaft und Umweltschutz. Die Populationsdichte der Vögel soll auf so verringert werden, dass sie künftig für die Bauern tragbar ist, ohne den Bestand der Vögel zu gefährden. Durch Abschusshöchstzahlen soll ein gesunder Bestand der Tiere erhalten bleiben.
Kooperation mit der Kärntner Jägerschaft
Eine tragende Rolle in der Sache nimmt die Kärntner Jägerschaft ein. Sie ist nicht nur für die Bejagung der Tiere verantwortlich, sondern betreibt auch ein genaues Schadens- und Populationsmonitoring. Schäden durch die Tiere in der Landwirtschaft werden so genau erfasst und können gegebenfalls als Grundlage für weitere Maßnahmen herangezogen werden. Auch die Population der Vögel wird genau beobachtet, wodurch die Auswirkungen der Verkürzten Schonzeit sichtbar werden.
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