Verwirrung rund um Verengung der Straße
Nina Stiller hält B70 im Bereich Völkermarkter Straße/Niederdorf für irreführend und gefährlich.
HÖRTENDORF (ka). Woche für Woche erreichen unsere Redaktion Informationen für die Serie "Weil es nicht egal ist".
Auch die Niederdorferin Nina Stiller hat sich mit einem Anliegen an uns gewandt. Eine Straßenkennzeichnung im Bereich der Völkermarkter Straße, Kreuzung Niederdorfer Straße/Lehargasse in Fahrtrichtung Grafenstein, hält sie für irreführend. Von der Völkermarkter Straße auswärts kommend, gibt es der Leserin zufolge widersprüchliche Schilder und Bodenmarkierungen.
Sie schildert: "Ich erlebe jeden Tag, dass hier immer wieder Autofahrer verwirrt sind, wie sie sich verhalten sollen."
Konkret kritisiert die Autolenkerin, dass sich in Fahrtrichtung Grafenstein vor der Abzweigung der Gemeindestraße in Niederdorf eine Sperrfläche befindet, mit der von zwei Spuren auf eine Spur eingeengt wird.
"Die Bodenmarkierungen sind ebenfalls doppeldeutig. Einerseits auf der rechten Seite eine ausgeblasste Sperrlinie, aber auch Rechtsabbiegerpfeile", schreibt die besorgte Autolenkerin.
Die WOCHE fragt im Büro des zuständigen Landesrats für Straßenbau, Gerhard Köfer, nach und erhält die Auskunft, dass die Verringerung der B70 von zwei auf eine Fahrspur drei Gründe habe.
Nach der Kreuzung befindet sich nämlich eine Busbucht und nach der Kreuzung führt die B70 über eine zweistreifige Brücke. "Die Entfernung von der Kreuzung bis zur Brücke war zu gering, um in diesem Bereich die B70 – Fahrtrichtung Grafenstein von zwei Fahrspuren auf eine zu verziehen. Dies musste daher vor der Kreuzung erfolgen und daher wurde die Sperrfläche markiert", informiert Michael Gollob, persönlicher Referent von Köfer.
Außerdem, so die Information von LR Köfer, werde durch die Errichtung eines durch die Sperrfläche abgesicherten Rechtsabbiegers die Gefahr von Auffahrunfällen durch etwaigen Geschwindigkeitsüberschuss der geradeausfahrenden zu den rechtsabbiegenden Fahrzeugen verringert.
Die in dieser Sperrfläche noch sichtbaren Rechtsabbiegepfeile, die Stiller im Zuge ihres Schreibens ebenfalls bekrittelte, sind zwischenzeitlich von der Straßenbauabteilung entfernt worden.
Eine von Stiller angedachte Entfernung der Sperrfläche sei nicht möglich, da es zu Problemen im Kreuzungsbereich sowie mit rechtsabbiegenden Fahrzeugen und einer Verschlechterung der Verkehrssicherheit kommen könnte.
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