Kärnten darf keine Wasserprivatisierung mehr zulassen
Die Privatisierung unseres Trinkwassers und das Gewinnstreben der Konzerne bringen nur Nachteile für die Bürger und Gemeinden. Diesen gilt es einen wirksamen Riegel vorzuschieben.
Als Musterbeispiel ist hier die Wasserversorgung von Klagenfurt herzunehmen. Seit der Privatisierung (=Versorgung auf privatrechtlicher Grundlage durch eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit) im Jahr 2000 sind die Wasserkosten enorm gestiegen. Und angeblich entspricht lt. Auskunft der Abt. 3. der Landesregierung( Dr. Mertel) dies auch den gesetzlichen Vorgaben. Danach kann in Kärnten jede Gemeinde ihre Wasseranlage privatisieren. Und das bloß mit einfacher Mehrheit im Gemeinderat. In Klagenfurt kann durch die Stadtwerke ohne Gemeinderat das Wasser an einen internationalen Konzern veräußert werden. Auch wenn höhere Gerichtsinstanzen was anderes sagen, ist hier Rechtsklarheit herzustellen. Durch Landesgesetz ist festzuschreiben, dass gemeindeeigene Wasseranlagen unveräußerlich sind sowie Gebühren nur durch die Gemeinde selbst vorgeschrieben werden dürfen. Die neue Landtagsmehrheit hat hier dringenden Handlungsbedarf
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