Rechnungshof kritisiert LKH

Der Rechnungshof zu „Visite“ im „LKH neu“; seit Montag liegt der druckfrische Prüfbericht vor. Die Diagnose von Verträgen und Einsparungen fällt zwiespältig aus | Foto: KK
  • Der Rechnungshof zu „Visite“ im „LKH neu“; seit Montag liegt der druckfrische Prüfbericht vor. Die Diagnose von Verträgen und Einsparungen fällt zwiespältig aus
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Gegenstand der Rechnungshofprüfung – sie wurde im ersten Halbjahr 2009 durchgeführt – waren die „errichteten Baumaßnahmen und erfolgten Bauausschreibungen“ und die „durch das LKH abgeschlossenen Dienst-, Werk- und Beraterverträge“. Seit Montag liegt der Bericht nun vor. Fazit: Das LKH neu („Klinikum Klagenfurt“) wird teurer als geplant, und das „Ziel, die Investitionen durch Folgekosteneinsparungen zu refinanzieren, schwer zu erreichen. Kritik und Empfehlungen des Rechnungshofs im Detai:

• Projektkosten: Das genehmigte Budget von 313,9 Millionen Euro wird nicht eingehalten. „Es ist mit einer Überschreitung zwischen 7,46 und 18,13 Millionen Euro zu rechnen.“ Also: bis zu 6,1 Prozent.

• Kosteneinsparungen: Die „vorgesehene Einsparungsverpflichtung von jährlich 21,9 Millionen Euro ab 2013 geht von der Erfüllung vielfältiger Annahmen aus“. Einsparungen im Personalbereich „standen in einem Spannungsverhältnis zu den vom Land Kärnten abgegebenen Beschäftigungsgarantien“. Eine Anpassung der Dienstzeitregelung an die neue Betriebsorganisation habe im Wesentlichen noch nicht stattgefunden.

• Beratervertrag: Die Formulierungen des Beratungsvertrags und der Zusatzvereinbarungen mit einem Medienberater führten „zu beträchtlichen Beratungskosten ohne entsprechenden Mehrwert“. – „Die lange Bindefrist bis 2013 der mittlerweile vierten Zusatzvereinbarung mit einem Jahrespauschalhonorar von 72.000 Euro schränkte zudem die Flexibilität der PR-Arbeit erheblich ein.“ – Die Verhandlungen hinsichtlich einer einvernehmlichen Vertragsauflösung wären weiterzuführen bzw. alternative Verwendungszwecke für den PR-Berater zu suchen.

• Direktorenverträge: Die Dienstverhältnisse beruhten auf Sonderverträgen; die Abfertigungsregelung mit dem medizinischen Direktor habe nicht dem Angestelltengesetz entsprochen. Die RH-Empfehlung: In zukünftigen Verträgen sollten die Bezüge des medizinischen und kaufmännischen Direktors reduziert werden.

• Küchenpersonal: Ein Einsparungspotenzial von rund 17 Vollzeitkräften ortet der Rechnungshof – auf den geplanten Personalstand von 119,5; mittelfristig weitere Senkung.

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