Gegen Gewalt an Frauen
So wirken sich die Pläne der Ministerin in Kärnten aus!
Frauenhäuser, günstige Wohnungen und Beratung nach sexueller Gewalt: Im Gespräch mit der Kärntner WOCHE fasst Bundesministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) ihr Paket mit drei Maßnahmen für Frauen, die Gewalt von Angehörigen ausgesetzt sind, zusammen.
KÄRNTEN. Wenn Frauen und deren minderjährige Kinder der Gewalt von Angehörigen ausgesetzt sind, bieten Frauenhäuser als letzten Ausweg Zuflucht. „Das Bundesland Kärnten ist mit vier Frauenhäusern gut aufgestellt“, erklärt Juliane Bogner-Strauß (ÖVP). Die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend weilte vergangene Woche in Kärnten und skizzierte im Gespräch mit der Kärntner WOCHE ihre Pläne, die sie in Abstimmung mit den Bundesländern schmiedet.
Vier Frauenhäuser in Kärnten
In Kärnten sind in Klagenfurt, Villach, Wolfsberg und Spittal insgesamt vier Frauenhäuser beheimatet. Die Auslastung liegt, laut Ministerin, bei siebzig Prozent. Die Frauenhäuser fallen in die Kompetenz der Bundesländer. Dennoch thematisierte Bogner-Strauß diese im Rahmen eines von ihr initiierten „Gewaltschutzgipfels“ mit den politischen Vertretern der Bundesländer Ende März in Wien, auf dem sie ihre Unterstützung signalisierte.
Frauenhäuser ohne Grenzen
Konkret geht es um drei Maßnahmen. Punkt eins umfasst die Zusammenarbeit unter den Bundesländern. Prinzipiell können Frauen ausschließlich in ihrem Bundesland in einem Frauenhaus Zuflucht suchen. „Bei Hochrisikofällen ist aber oft eine örtliche Distanz aus Schutz vor dem Täter nötig“, schildert Bogner-Strauß. Sie regt daher an, künftig bundesländerübergreifend Frauenhaus-Plätze zur Verfügung zu stellen. „Es gibt das Bekenntnis dazu, teilweise wird das schon so praktiziert, es steht aber noch nicht auf gesetzlichen Beinen“, ergänzt die Ministerin.
Leistbare Wohnungen
Punkt zwei betrifft die Zeit nach einem Aufenthalt in einem Frauenhaus. Einerseits fehlen sogenannte Übergangswohnungen, andererseits sollen, geht es nach Bogner-Strauß, mehr leistbare Wohnungen geschaffen werden, damit betroffene Frauen nicht innerhalb kürzester Zeit zwei Mal (zunächst in eine Übergangswohnung, dann in eine endgültige Wohnung) umziehen müssen. Die Novelle des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes ist in Begutachtung und sieht vor, dass Opfer von Gewalt bei der Vergabe von Wohnungen bevorzugt und vorgereiht werden können. "Ein wichtiger Schritt, um von Gewalt betroffene Frauen in dieser schwierigen Lebenssituation bestmöglich zu unterstützen", betont Bogner-Strauß.
Beratung bei sexueller Gewalt
Der dritte Punkt ist spezifischer Beratung von Frauen, die Opfer von sexueller Gewalt geworden sind, gewidmet. „Natürlich haben wir in jedem Bundesland Frauen- und Familienberatungsstellen, aber noch nicht überall Einrichtungen, die sich ausschließlich auf Beratung bei sexueller Gewalt spezialisieren“, sagt Bogner-Strauß. Betroffen sind davon neben dem Bundesland Kärnten das Burgenland, Niederösterreich und Vorarlberg. Es muss, so die Ministerin, gewährleistet sein, dass Frauen in ganz Österreich spezifisch geschulte Beraterinnen zur Seite stehen.
500.000 Euro reserviert
Die Umsetzung dieser Maßnahmen soll rasch erfolgen, damit betroffene Frauen schnellstmöglich der Gewaltspirale entkommen. „Die drei Punkte sind in einem Gesamtpaket zusammengefasst. Sobald sich die politischen Vertreter aller Bundesländer darauf verständigt haben, können wir die Umsetzung veranlassen", blickt Ministerin Bogner-Strauß voraus. Am Geld soll es jedenfalls nicht scheitern: „Wir haben bis zu 500.000 Euro dafür im Budget des laufenden Jahres reserviert.“
ZUR SACHE
Frauenhäuser in Kärnten
• Frauenhaus Klagenfurt, 0463/44 9 66
• Frauenhaus Villach, 04242/31 0 31
• Frauenhaus Lavanttal, 04352/36 9 29
• Frauenhaus Spittal, 04762/61 3 86
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