AK Vollversammlung (4. Juni 2020)
ÖAAB-Struger: Rot/Blau blockiert Kampf gegen rechtswidriges Tätigkeitsbemessungssystem der Post AG
Utl: Rot und Blau wechseln politisches Kleingeld auf Kosten der Postbediensteten. Durch eine ÖAAB/FCG-Antragszuweisung an den AK Vorstand verschleppen sie dringende Rechtsaufforderungen an die Österreichische Post AG.
Klagenfurt, 04.06.2020 - Dem ÖAAB-Antrag, welcher die Beendigung derrechtswidrigen Arbeitsaufzeichnungen bei der Österreichischen Post AG
beinhaltet, wurde von der FSG/FPÖ-Mehrheit in der Arbeiterkammer-Vollversammlung
nicht zugestimmt, sondern dem AK Vorstand zugewiesen. Durch diesen Winkelzug wird
den Postmitarbeitern weiterhin der unzulässige Eingriff in die Persönlichkeitsrechte
stattgegeben, da mit dem Tätigkeitsbemessungssystem (TBS) ein Kontrollsystem
verwendet wird, das als rechtswidrig eigestuft wurde. „Big Brother Methodenbei den Postlern – speziell bei den Zustellern sind weder Zeitgemäß noch
motivierend“ so der ÖAAB-Fraktionschef Christian Struger in der AK
Vollversammlung. “Es darf nicht sein, dass die Post ein Kontrollsystem verwendet
welches den Mitarbeiter sogar finanzielle Nachteile bei immer mehr Leistung
bringt und die Arbeiterkammer sieht dabei zu“ so Struger weiter.Insgleiche Horn stößt auch die oberste Belegschaftsvertretung der Post AG in
Kärnten: „Ein Rechtsgutachten der AK bestätigte bereits im Juli 2019 die
rechtswidrige Verwendung des TBS, daher ist diese Rot/Blaue Antragszuweisung
eine reine Verschleppung aus parteipolitischen Kalkül“ ortet der
Christgewerkschafter Adam Krampf von der Personalvertretung der Post.„WirÖAAB-Christgewerkschafter arbeiten an einer gemeinsamen Lösung, behalten uns
jedoch weitere rechtliche Schritte vor“, so Struger abschließend - Schluss
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.