Corona - Strafen
Organstrafverfügungen
03.10.2020 09:54 Uhr
Organstrafverfügungen
Bei Fehlen einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden mechanischen Schutzvorrichtung werden 25 Euro eingehoben.
Bei Nichteinhaltung des Mindestabstandes 50 Euro.
Quelle: Land Kärnten
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