Coronavirus / Wirtschaft
Ab 14. April können kleine Geschäftslokale wieder öffnen
Ab 14. April können kleine Geschäftslokale für den Verkauf von Waren, Handwerksbetriebe sowie Bau- und Gartenmärkte wieder öffnen, wenn •die Verkaufsfläche nicht mehr als 400 m² beträgt
(gilt nicht für Bau- und Gartenmärkte)
* nur ein Kunde pro 20 m² anwesend ist
* die maximale Kapazität durch Einlasskontrollen sichergestellt wird
* Kunden und Mitarbeiter einen Mund-Nasen-Schutz tragen
* regelmäßiges Desinfizieren sichergestellt ist
Ab 1. Mai können alle Geschäfte für den Verkauf von Waren sowie Friseure unter strengen Auflagen öffnen.
TOURISMUS
Alle anderen Dienstleistungsbereiche inkl. Hotels und Gastronomie werden bis Ende April evaluiert mit dem Ziel, ab Mitte Mai eine stufenweise Öffnung zu ermöglichen.
Bis Ende Juni werden keine Veranstaltungen stattfinden.
Bis Ende April wird entschieden, was über den Sommer möglich sein wird.
DER PREIS DAFÜR: MASKENPFLICHT
Begleitet wird die Lockerung der Einschränkungen von der Verlängerung der Ausgangsbeschränkungen – mit Ausnahme aller geöffneten Betriebe - bis Ende April und einer Ausweitung der „Maskenpflicht“:
* Neben den Supermärkten wird diese ab 14. April in allen Geschäften gelten, die geöffnet sind.
* Auch in öffentlichen Verkehrsmitteln wird es ab 14. April eine Verpflichtung geben, Mund und Nase zu bedecken.
* Wenn kein Mund-Nasen-Schutz zur Verfügung steht, kann auch ein Tuch oder ein Schal verwendet werden.
* Am Arbeitsplatz sollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam darüber entscheiden.
Das pack ma – vor allem, wenn wir daheimbleiben, auch über die Osterfeiertage!
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