Corona-Virus
Bundeseinheitliche Vorgaben für die Bauwirtschaft
Beim Baugipfel des Land Kärnten mit den Sozialpartnern und dem Arbeitsmarktservice wurden einheitliche Vorgaben für Bautätigkeiten, die Kurzarbeit und Anpassung der Arbeitsläufe für die Zeit der Corona-Krise besprochen.
KLAGENFURT. Beim Treffen mit Landeshauptmann-Stellvertreterin Gaby Schaunig, Straßenbaureferent Martin Gruber sowie die Spitzen der Sozialpartner und des Arbeitsmarktservice wurde über die Situation in der Kärntner Bauwirtschaft gesprochen. Dabei wurde einerseits festgelegt, dass aufgrund der Pandemie. keine Strafen für nicht zeitgerecht ausgeführter Leistungen für Bauunternehmen anfallen werden. Wir werden keine Verträge auflösen, sollte sich ein Unternehmen außer Stande sehen unter den aktuellen Umständen Aufträge fortzuführen oder aufzunehmen. Als öffentlicher Auftraggeber wollen wir die Bauwirtschaft unterstützen und damit Arbeitsplätze sichern“, so Gruber.
Kurzarbeit für Bauunternehmen
Auch für die Baubranche stellt das Kurzarbeits-Modell eine attraktive Lösung dar. Peter Wedenig, Landesgeschäftsführer des AMS Kärnten erklärt: „Gerade bei Bauunternehmen ist es aber ganz entscheidend, dass sie ihr Arbeitsausmaß nicht völlig auf null reduzieren, sondern gewisse Tätigkeiten weiter aufrechterhalten in jenen Bereichen, in denen sämtliche Sicherheitsvorkehrungen eingehalten werden können, etwa im Bereich von Planung und Vorbereitung. Denn an den Bauunternehmen hängt eine ganze Wertschöpfungskette mit zahlreichen Zuliefer- und Produktionsbetrieben.“ Timo Springer, Präsident der Industriellenvereinigung Kärnten warnt davor, ein so komplexes System der gegenseitigen wirtschaftlichen Abhängigkeit herunterzufahren. Für ihn müsse es möglich sein, Baustellen unter Einhaltung der nötigen Sicherheitsmaßnahmen weiter zu betreiben.
Richtlinien für schutzkonformes Arbeiten
Alois Peer, Landesgeschäftsführer der Kärntner Gewerkschaft Bau - Holz berichtet über eine große Verunsicherung unter den Mitarbeitern und fordere deshalb bundesweite Richtlinien und klare Handlungsanweisungen. „Es muss verstärkte Kontrollen der Arbeitsinspektion und von Arbeitsmedizinern geben, welche die Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sicherstellen.“ Zum Thema Schutz der Gesundheit der Mitarbeiter werde den Unternehmen ein Leitfaden mit Empfehlungen für schutzkonformes Arbeiten zur Verfügung gestellt. Arbeiterkammerpräsident Günter Goach betont: „Unternehmerinnen und Unternehmer sind gefordert, ihrer Fürsorgepflicht nachzukommen und vor allem die Situation älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bzw. von Personen mit Vorerkrankungen besonders zu berücksichtigen."
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