Steuererleichterung
Holen Sie sich den Familienbonus
Der „Familienbonus Plus“ beträgt bis zu 1.500 Euro im Jahr. Die Arbeiterkammer Kärnten klärt darüber auf, wie ihn Eltern beziehen können.
KÄRNTEN. Wer die Arbeitnehmerveranlagung für das vergangene Jahr vorbereitet (siehe „Zur Sache“ unten), darf auf den „Familienbonus Plus“, sofern ein Anspruch besteht, nicht vergessen. Der Familienbonus ist ein Steuerabsetzbetrag. Durch ihn wird die Einkommen- und Lohnsteuer direkt um bis zu 1.500 Euro pro Kind und Jahr reduziert, rechnet die Arbeiterkammer Kärnten vor.
Der Familienbonus wird für jeden Monat ausbezahlt, für den Familienbeihilfe bezogen wird. Der Alleinverdiener-Absetzbetrag und der Alleinerzieher-Absetzbetrag steht nur zu, wenn im Kalenderjahr mehr als sechs Monate Familienbeihilfe bezogen wird.
Geltend machen
In der Arbeitnehmerveranlagung für 2019 muss der Familienbonus, sofern er zusteht, immer neuerlich geltend gemacht werden, auch wenn dieser schon beim Arbeitgeber berücksichtigt worden ist. „Trägt man die Daten zum Familienbonus nicht ein, kommt es zu unerwünschten Steuernachforderungen oder zu Gutschriften, die zu niedrig ausfallen“, rät Joachim Rinösl, Rechtsexperte der Arbeiterkammer Kärnten.
Teilen möglich
Steuerrechtlich ist es möglich, den Familienbonus in einer Ehe oder Partnerschaft aufzuteilen. Für die Aufteilung des Familienbonus unter getrennten Eltern ist eine Frage entscheidend: Hat jemand für sein Kind Anspruch auf den Unterhaltsabsetzbetrag? „Wenn ja, dann kann der Bonus zwischen dem Familienbeihilfen-Berechtigten und dem Unterhalt zahlenden Elternteil aufgeteilt werden“, beantwortet Rinösl.
Für einen Monat, für den dieser Absetzbetrag nicht zusteht, gibt es für den Unterhaltsverpflichteten auch keinen Familienbonus. Der Bonus steht für einen solchen Monat dem familienbeihilfenberechtigten Elternteil und – falls vorhanden – dessen (Ehe-) Partner zu. Kinderbetreuungskosten können zu einer abweichenden Aufteilung des Familienbonus führen.
Reduzierter Bonus
Nach dem 18. Geburtstag des Kinds steht jährlich ein reduzierter Familienbonus von 500 Euro zu. Die Beträge werden dem Preisniveau in den jeweiligen EU-Ländern angepasst. Den Familienbonus erhält man so lange, wie für das Kind Familienbeihilfe bezogen wird. Der Bonus ersetzt den derzeitigen Kinderfreibetrag und die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kinderbetreuungskosten, was seine Wirkung einschränkt. Geringverdienende Alleinerziehende, die keine oder eine geringe Steuer bezahlen, erhalten künftig einen sogenannten Kindermehrbetrag von bis zu 250 Euro pro Kind und Jahr.
ZUR SACHE
Lohnsteuer-Ausgleich: Mit der Arbeitnehmerveranlagung holen Sie sich vom Finanzamt Geld zurück, das Sie im vergangenen Jahr zu viel an Lohnsteuer bezahlt haben. Wann geht das? Sobald der Jahreslohnzettel des Arbeitgebers beim Finanzamt aufliegt. In der Regel geschieht das im Jänner und Februar. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, den Jahreslohnzettel bis Ende Februar einzureichen. Die Arbeitnehmerveranlagung kann bis zu fünf Jahre rückwirkend durchgeführt werden. Telefonische Beratung: 050 477-3000 (Arbeiterkammer Kärnten).
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