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Neues Haushaltsrecht – Eröffnungsbilanz und Rechnungsabschluss für 2019

LRH-Direktor Günter Bauer. | Foto: Daniel Waschnig
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Der Kärntner Landesrechnungshof hat die Eröffnungsbilanz und den ersten Rechnungsabschluss des Landes  nach dem neuem Haushaltsrecht überprüft. Einige Empfehlungen wurden seitens des Landes bereits umgesetzt. Das Haushaltsergebnis ist positiv, das Land soll jedoch mehr Spielraum für nachhaltige Schuldentilgungen und Investitionen schaffen.

KÄRNTEN. Im Rahmen der Haushaltsreform stellte das Land seine Buchführung auf die Doppik – ein Drei-Komponenten-Rechnungswesen, bestehend aus Finanzierungsrechnung, Ergebnisrechnung und Vermögensrechnung – um. Mit der Eröffnungsbilanz zum 1. Jänner 2019 erhielt das Land erstmals eine Übersicht über sämtliche Vermögenswerte und Schulden. Voraussetzungen für die Eröffnungsbilanz ist eine vollständig Erfassung aller Vermögensgegenstände und Schulden.

Grundstücke und Landesstraßen

Seitens des LRH wurde diesbezüglich die Bewertung von Grundstücken und Landesstraßen kritisiert: Manche Grundstücke waren in der Eröffnungsbilanz des Landes doppelt enthalten und im Gegensatz dazu fehlten Grundstücke der von der ÖBB übernommenen Eisenbahnstreckenabschnitte. Bei den Landesstraßen fehlten 226 Kilometer und damit 56 Millionen Euro durch einen Fehler bei der Migration der Straßenbauten in die Buchhaltung. Das Land würde diesen Teil jedoch noch anhand der Straßenbewertungen von 2020 korrigieren.

Empfehlungen

Insgesamt wurden vom LRH 100 Empfehlungen zur Eröffnungsbilanz ausgesprochen. So sollen beispielsweise bauliche Anlagen wie Lärmschutzwände und Ampeln in die Eröffnungsbilanz aufgenommen werden. Weiters empfiehlt der LRH die Höhe der Beteiligung am Stadttheater Klagenfurt zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Die Eröffnungsbilanz ist Teil des Landesrechnungsabschlusses und wurde zeitgleich mit dem Prüfbericht zum Landesrechnungsabschluss veröffentlicht.

Rechnungsabschluss nach neuem Haushaltsrecht

Der neue Rechnungsabschluss umfasst fünf Rechnungen: Voranschlagsvergleichsrechnung für den Finanzierungshaushalt, Voranschlagsvergleichsrechnung für den Ergebnishaushalt, Finanzierungsrechnung, Ergebnisrechnung und Vermögensrechnung. „Die Vermögensrechnung im neuen Rechnungsabschluss des Landes ist ein wichtiger Beitrag dazu, die Vermögenswerte und Schulden des Landes vollständig und transparent darzustellen“, sagt LRH- Direktor Günter Bauer. So war im alten kameralen Rechnungsabschluss der Finanzierungsbedarf für die Wohnbaufödrerdarlehen nicht dargestellt – im neuen sind die Kosten berücksichtigt. So geht laut der Vermögensrechnung hervor, dass das Land für die Wohnbauförderungsdarlehen einen zukünftigen Finanzierungsbedarf von 623 Millionen Euro hat.

Haushaltsergebnis

Das Land hat für das Jahr 2019 einen Nettofinanzierungsbedarf von 78,74 Millionen Euro budgetiert. Der Rechnungsabschluss ergibt jedoch einen Nettofinanzierungsüberschuss von 67,43 Millionen Euro. Insgesamt verzeichnete das Land im Jahr 2019 Aufwendungen von 2.865,48 Millionen Euro und Erträge von 2.875,25 Euro – also ein positives Nettoergebnis von 9,76 Millionen Euro. „Ein positives Nettoergebnis zeigt, dass das Land die Aufwendungen eines Jahres mit den Erträgen desselben Jahres ausgleichen konnte. Das führt zu einer Verbesserung des Nettovermögens. Daher sollte das Land längerfristig gesehen positive Nettoergebnisse erwirtschaften“, erklärt Bauer. Hohe Belastungen verzeichnete das Land im Jahr 2019 aufgrund des Stellenplanüberhangs bei den Landeslehrern.

Die finanzielle Leistungsfähigkeit des Landes liegt bei einer Quote von 3,23 Prozent, was für eine genügende finanzielle Leistungsfähigkeit steht. Gegenüber dem Jahr 2018 verbesserte sich die Quote mit einem Wert von -2,47 Prozent.

Schulden

Im Bundesländervergleich verzeichnete Kärnten im Jahr 2019 die höchste Pro-Kopf-Verschuldung in Österreich. Dabei kamen auf jeden Einwohner Kärntens Schulden von 6.082 Euro. Die Gesamtschulden liegen nach ESVG bei 3,41 Millionen Euro. „Das Land sollte langfristig höhere Einzahlungen als Auszahlungen bzw. Erträge als Aufwendungen erwirtschaften und einen Überschuss erzielen. Oberstes Ziel muss der nachhaltige Abbau vorhandener Schulden sein. Dazu sind dringend Strukturmaßnahmen notwendig“, so Bauer.

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