Christkindlmarkt statt Wahllokal
Verbotszone rund um Wahllokale würde Chistkindlmarkt betreffen. Urne wandert ins Fundamt.
KLAGENFURT. Am Sonntag werden die Klagenfurter erneut zu den Urnen gebeten. Die Wähler werden entscheiden, ob Alexander Van der Bellen oder Norbert Hofer in die Hofburg einziehen wird. Schon im Vorfeld wurde kritisiert, dass die verlegte Wiederholung der Stichwahl am zweiten Adventsonntag stattfinden soll. Da in der Vorweihnachtszeit der Christkindlmarkt am Neuen Platz stattfindet, musste das Wahllokal vom Rathaus in das Fundamt in der Pernhartgasse verlegt werden. Hintergrund ist die Nationalratswahlordnung, die besagt, dass jede Ansammlung im Umfeld eines Wahllokales verboten ist. Ein Verstoß wird von der Bezirkswahlbehörde geahndet. Es droht eine Geldstrafe bis zu 218 Euro, wer nicht zahlt, könnte sogar zu einer Ersatzfreiheitsstrafe verdonnert werden.
Fundamt statt Rathaus
Wie groß die Verbotszone rund um ein Wahllokal zu sein hat, schreibt der Gesetzgeber nicht konkret vor. "Das hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab. Der Umfang wird von der jeweiligen Bezirkswahlbehörde per Erlass festgelegt", sagt Gerhard Jesernig von der Abteilung Wahlen der Kärntner Landesregierung. In der Landeshauptstadt hat sich die Bezirkswahlbehörde auf einen Umkreis von zwanzig Metern entschieden. "Da sich ein Teil des Christkindlmarktes am Neuen Platz in dieser Zone befindet, musste das Wahllokal im Rathaus in das Fundamt verlegt werden", erklärt Gabriele Stoiser, Leiterin der Magistratabteilung Statistik. Da es sich sich bei dem betroffenen Wahllokal um ein barrierefreies Wahlkartenlokal handelt, konnte man darauf auch nicht verzichten. "Ein barrierefreies Wahllokal ist vorgeschrieben, daher musste ein Ersatzstandort gefunden werden", sagt die Abteilungsleiterin. Dass die Wähler am Sonntag vergebens im Rathaus die Urne suchen, schließt Stoiser aus. "Die Wahllokale wurden bereits kundgemacht", sagt Stoiser.
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