Hier gilt noch der Handschlag
Chor-Obleute tragen viel Verantwortung, gleichzeitig zählt das Ehrenwort.
KLAGENFURT. Volkskultur und Brauchtum haben hierzulande einen hohen Stellenwert. Allein 57 Chöre sind unter dem Dach des "Sängergau Klagenfurt" vereint. Dessen Chorleiter Horst Moser lebt seit mehr als 40 Jahren für die Chormusik. Neben dem Sängergau Klagenfurt leitet er noch drei weitere Chöre. Seit 2013 ist er zudem Obmann des Kärntner Sängerbundes, unter dessen Dach mehr als 350 Chöre vereint sind.
"Chöre haben eine hohe soziale Verantwortung in ihren Heimatorten. Sie veranstalten nicht nur Konzerte; sie singen bei Taufen, Hochzeiten, Begräbnissen und anderen Feiern", so Moser.
Obmann ist wie Firmenchef
Eine besondere Verantwortung hat jedoch der jeweilige Obmann, denn er geht mit dieser Funktion auch viele Verpflichtungen ein. "Der Obmann ist wie der Firmenchef; er ist letztlich verantwortlich und haftet für alles, was aus dieser Firma kommt und was in dieser Firma geschieht", vergleicht Moser.
Neben den vielen Aufgaben eines Chor-Obmanns, die von der Koordination und Organisation aller Sitzungen, Proben, Auftritte, CD-Produktionen, Veranstaltungen reichen, trägt er ein erhöhtes Risiko. Moser: "Wenn etwas passiert, haftet im Regelfall der Vereinsobmann mit seinem Privatvermögen."
Das betrifft sowohl die Finanzgebahrung als auch die Haftung, wenn bei einer Eigenveranstaltung des Chores etwas passiert. Die größte Gefahr sieht Moser bei möglichen Unfällen: "Das kann bei Chor-Veranstaltungen am häufigsten passieren. Ein Verein könnte niemals die Summe für allfällige Folgeschäden aufbringen, die im schlimmsten Fall in die hunderttausende Euro gehen könnte."
Deshalb bieten die meisten übergeordneten Verbände wie der Sängerbund eine pauschale Haftpflichtversicherung. Moser: "Chöre müssen uns nur ihre Veranstaltung melden. Mit der Versicherung, bei uns eine Pauschalsumme von 1,5 Mio. Euro, wird den Obleuten die Last von den Schultern genommen."
Noch schön unbürokratisch
Auch wenn es genaue Vereinsstatuten gibt und die Obmänner sich bei allfälligen Problemen verantworten müssen, hat die Bürokratie in dieser Welt noch nicht vollends Einzug gehalten. "Hier gilt noch die Handschlagqualität", so Moser. "Ein Telefonat mit mündlicher Zusage des Obmannes genügt und der Chor ist fünf Monate später zum vereinbarten Zeitpunkt dort. Verträge gibt es oft nur bei großen Veranstaltungen."
Auch das ist eine große Verantwortung des Obmanns; diese Handschlagqualität auch einzuhalten. "Das gelingt den Chören zu 100 %", so Moser. Eine große Hilfe seien dabei die neuen Medien: "Fast alle sind in WhatsApp-Gruppen; Termine kann da keiner mehr vergessen."
"Haftungsfalle Ehrenamt"
In Vereinen kann es zu unterschiedlichen Haftungsfällen kommen:
1. Die Haftung des Vereins gegenüber Gästen bei einer Veranstaltung.
2. Die persönliche Haftung des Funktionärs im Rahmen seiner Tätigkeit.
3. Die Haftung des Funktionärs gegenüber dem Verein, wenn es zu grob fahrlässigen Handlungen kommt.
Die Kärntner Rechtsanwälte stehen für Beratungen und Hilfestellungen zur Verfügung.
Gemeinsam mit der WOCHE startet die Rechtsanwaltskammer eine Aktion: Vereinsfunktionäre können ihre rechtlichen Fragen an Kärntner Rechtsanwälte stellen.
Schicken Sie einfach an die Mail-Adresse: vereinshaftung@woche.at
Kärntner Rechtsanwälte antworten in einer der Ausgaben der WOCHE.
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