Tot in der Wanne: Viele Fragen offen
Anklage wegen Mord. Anwalt Tschernitz zieht auch Imstichlassen einer Verletzten in Betracht.
KLAGENFURT. Einer der ungewöhnlichsten Todesfalle in Klagenfurt wird ab 7. September am Landesgericht verhandelt. Eine 30-Jährige wurde im vergangenen September tot in einer Badewanne aufgefunden. Die Staatsanwaltschaft leitete daraufhin Ermittlungen wegen Mordes ein. Ein Tatverdächtiger muss sich nun vor Richter Manfred Herrnhofer verantworten.
Was ist geschehen?
Das Opfer soll in der Klagenfurter Suchtgiftszene keine Unbekannte gewesen sein. In der Obduktion wurde als Todesursache Ertrinken festgestellt. Doch wie es zu dem Todesfall gekommen ist, wurde noch nicht vollständig geklärt. "Was genau geschehen ist, werden wir wahrscheinlich nie erfahren. Die Staatsanwaltschaft hat sich für die Variante Mord entschieden, meine Rolle wird es sein, den Geschworenen auch andere Möglichkeiten als realistisch darzustellen", erklärt Rechtsanwalt Philipp Tschernitz. Die Bandbreite reicht dabei laut Tschernitz vom Imstichlassen eines Verletzten bis hin zum Mord. "Ich bin mir sicher, dass die Geschworenen viele Fragen zu beantworten haben", sagt der Klagenfurter Rechtsanwalt.
Mehrere Gutachten
Eine wesentliche Rolle werden auch die Gutachten in dem Strafprozess spielen. "Während die Todesursache bereits früh feststand, war der Todeszeitpunkt nicht sicher", erklärt Tschernitz. Der Angeklage sitzt seit Oktober in Untersuchungshaft, ein weiterer Verdächtiger wurde enthaftet.
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