12-Stunden-Tag ab September 2018 möglich
Eine Erhöhung der Maximalarbeitszeit auf 12 Stunden pro Tag ab ist 1. September 2018 möglich.
WIEN. KLAGENFURT. Ab 1. September 2018 ist es soweit. Arbeitgeber können ab diesem Zeitpunkt die Maximalarbeitszeit von acht auf zwölf Stunden pro Tag erhöhen. Das umstrittene Arbeitsgesetz passierte die letzte Stufe im Bundesrat.
Laut ÖVP-FPÖ-Regierung ist die Ausdehnung der Arbeitszeit die Antwort auf die moderne Arbeitswelt. Heftige Kritik dagegen kommt von den Grünen und der SPÖ. Sie befürchten, dass sich mit dem neuen Gesetz die Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer massiv verschlechtern könnten und sprechen von einem Lohn-, Freizeit- und Gesundheitsraub.
8-Stunden-Tag und 40-Stunden-Woche bleiben
Durch die neue Arbeitszeitenregelung soll die Wettbewerbsfähigkeit des Landes erhöht werden und Österreich als attraktiver Wirtschaftsstandort wahrgenommen werden. Außerdem würden die Arbeitszeiten flexibler werden.
Grundsätzlich würden der 8-Stunden-Tag und die 40-Stunden-Woche jedoch erhalten bleiben. Auch mit dem neuen Gesetz darf eine durschnittliche Wochenarbeitszeit von 48 Stunden nicht überschritten werden. Arbeitnehmer können künftig bei erhöhter Auftragslage länger arbeiten. In der Gastronomie kann die Ruhezeit von elf auf acht Stunden verkürzt werden. Außerdem soll viermal im Jahr die Wochenend- und Feiertagsruhe ausgesetzt werden können.
Damit die Freiwilligkeit zu Überstunden gegeben bleibt, kann der Arbeitnehmer die elfte und zwölfte Überstunde ohne die Angabe von Gründen ablehnen. Ein Dirskriminierungsverbot und Kündigungsschutz sollen die Freiwilligkeit garantieren.
Kritik seitens der Opposition
Die SPÖ kritisiert vor allem, dass für das hastig beschlossene Gesetz vorher keine Absprache mit Vertretern der Arbeitnehmer gesucht wurde. Denn in Zeiten, in denen der Druck auf jeden Einzelnen weiter ansteigt, seien längere Arbeitszeiten und kürzere Ruhezeiten nicht der richtige Weg. Für Elisabeth Grossmann (SPÖ) ist das neue Gesetz sogar ein "Frontalangriff" auf Arbeitnehmer und Familien.
Speziell für Frauen werden negative Auswirkungen befürchtet, da diese immer noch einen Großteil der Betreuungspflichten übernehmen. Vor allem im Bereich der Kinderbetreuung gebe es massiven Aufholbedarf. Zusätzlich kürzte die Regierung das Budget für Kinderbetreuung um ein Viertel.
Auch die Grünen können sich nicht mit dem neuen Gesetz anfreuden und sind der Meinung, dass damit Familie und Beruf schwieriger zu vereinbaren sind.
Sichtweise der Regierung
Sozialministerin Beate Hartinger-Klein sieht das Gesetz positiv. Für sie ist es ein wichtiger Schritt in Richtung Selbstbestimmung von Arbeitnehmern, unter anderem weil man auf die geleisteten Überstunden einen Vergütungsanspruch hat. Wirtschaftsministierin Margarete Schramböck betrachtet das Gesetz als eine einheitlichen Rechtsrahmen für bereits gelebte Praxis. Jeder könne die elfte und zwölfte Überstunde ablehnen und hätte so die Wahlmöglichkeit zwischen Freizeit und Geld, so Schramböck.
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