Mehr Datenschutz in Betrieben: Unternehmer in der Pflicht

Informierten zur DSGVO: Markus Malle und Max Habenicht vom WB, Thorsten Jost, Alfred Bukowski und WK-Präs. Jürgen Mandl | Foto: Polzer
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KLAGENFURT (vep). "Besser keine Daten als strafbare Taten?" Unter diesem Motto tourte nun der Wirtschaftsbund (WB) mit seiner schon traditionellen Roadshow wieder durch die Kärntner Bezirke, um Unternehmer zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu informieren. Denn: Ab 25. Mai 2018 ist diese, nach zweijähriger Übergangsfrist, gültig und betrifft alle Gewerbetreibenden. "Egal ob Einzelunternehmer oder großer Konzern, ab diesem Zeitpunkt bestehen viel mehr Pflichten", sagte der Vortragende Thorsten Jost von Secriso-Consulting in der Klagenfurter Wirtschaftskammer. Denn: Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist nur dann erlaubt, wenn eine ausdrückliche Zustimmung der Person erfolgt. Zudem müssen Personen vorab informiert werden, welche Daten wie lange für welchen Zweck verarbeitet werden.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten beginne laut Jost bereits beim Lesen solcher Daten und betreffe jeglichen Umgang mit Daten wie Name, Adresse, Bild, Stimme, Mitarbeiter-Nummer etc. "Speichern, weiterleiten, übertragen, in einem Karteiordner archivieren – alles ist betroffen", sagt Jost.

Alles dokumentieren!

Künftig hat jeder Unternehmer eine Rechenschafts- und Nachweispflicht. Das bedeutet laut Jost: "Dokumentieren, dokumentieren, dokumentieren. Denn gibt es ein Problem, muss der Unternehmer beweisen, dass er es richtig gemacht hat."

Smartphones nicht vergessen

Alfred Bukowski von 7 P Austria informierte bei der Roadshow zudem über den Datenschutz auf mobilen Endgeräten. Denn auch auf Firmen-Smartphones sind Daten von Personen enthalten – in E-Mails, der Kontaktliste etc. Das betrifft das Handy des Chefs gleichermaßen wie jene der Mitarbeiter. Deshalb müssen auch diese in Zukunft besser geschützt werden. Denn sobald Dienste wie etwa Whatsapp installiert sind, gelten Personen-Daten am mobilen Endgerät als gefährdet, da sie von den Diensten "abgesaugt" werden.
Zum Schutz müsse man laut Bukowski künftig entweder die Smartphone-Funktionen erheblich einschränken und auf Dienste wie Whatsapp verzichten, oder man installiere technische Lösungen, wie etwa Mobiles Devicemanagement oder Secure PIM von T-Mobile.

Strafen bis 20 Mio. Euro

Wer sich nicht daran hält, muss mit Strafen bis zu 20 Mio. Euro oder vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes rechnen. "Je nachdem, was höher ist", sagt Jost. Eine Verschärfung der Strafe gibt es auch bei Daten von Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr.

Zwei Gewinner

Bei der Veranstaltung stellten Erich Ruttnig von der WOCHE und Martin Wilhelmer von T-Mobile einen tollen Gewinn zur Verfügung: Nach Verlosung freute sich Walter Krainz über einen Gutschein für ein WOCHE-Inserat im Wert von 1.700 Euro, Wolfgang Schrempf über das Mobile Devicemanagement zum Datenschutz auf Mobilgeräten im Wert von 1.600 Euro.

Informierten zur DSGVO: Markus Malle und Max Habenicht vom WB, Thorsten Jost, Alfred Bukowski und WK-Präs. Jürgen Mandl | Foto: Polzer
Gewinner: Martin Wilhelmer (T-Mobile) und Erich Ruttnig (WOCHE) überreichten Wolfgang Schrempf und Walter Krainz Gutscheine | Foto: Polzer
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