Flächenwidmungsplan
Änderungen in der Stadtentwicklung
24 Änderungen im Flächenwidmungsplan und 75 Änderungen im Bebauungsplan sind im Auflageverfahren 02/19 geplant.
KLOSTERNEUBURG (bs). Im Rahmen eines 6-wöchigen Auflageverfahrens können sich alle Bürger bis 21. Mai über geplante Änderungen informieren und schriftliche Stellungnahmen dazu abgeben (siehe "Zur Sache"). Eigentümer der jeweiligen und angrenzenden Grundstücke werden per Post verständigt.
Inhaltliche Änderungen
Mit der Umwidmung einer aktuell vom Wirtschaftshof genutzten 1.243 Quadratmeter großen Fläche am Areal der Kläranlage soll die Basis für die Errichtung einer Hackschnitzelanlage zur regionalen Wärmeversorgung auf Basis von Biomasse geschaffen werden. Das Gebiet soll von Bauland-Sondergebiet Kläranlage Recycling in Bauland-Betriebsgebiet für eine Biomasseanlage umgewidmet werden.
Ein neues Wahrzeichen für Maria Gugging und eine verkehrssichere Verbindung könnte eine Fußgängerbrücke über die B14 werden. 1.000 Mitarbeiter sollen am Areal des Institute of Science and Technology Austria barrierefreie zwischen Campus und Park gehen können. Die Widmung soll in zwei Ebenen – nämlich als öffentliche Verkehrsfläche (Vö) und darüber liegend als private Verkehrsfläche (Vp) – sein.
Damit die Freiwillige Feuerwehr Kritzendorf ihr Gebäude erweitern kann, um künftig handlungsfähig zu bleiben, soll das gesamte Grundstück von Grünland-Sportstätten in Bauland-Sondergebiet mit Zusatzbezeichnung „Feuerwehr“ umgewidmet werden.
Im Zentrum soll außerdem das privat geführte Schülerheim von Bauland-Kerngebiet auf -Sondergebiet "Schülerheim" umgewidmet werden, damit es keiner anderen Nutzung zugeführt wird.
Weiters soll am Reihergraben ein Gebäude die Widmung "erhaltenswertes Gebäude im Grünland" erhalten und um maximal 16 m² erweitert und saniert werden dürfen.
Weitere Anpassungen
Über diese inhaltlichen Änderungen hinaus erfolgen Anpassungen an den aktuellen Stand der amtlichen Katastermappe, Anpassungen an den Naturstand, technische Korrekturen, Überarbeitungen von Kenntlichmachungen.
Zur Sache: Auflage bis 21. Mai 2019
Die Auflage erfolgt im Rathaus Klosterneuburg, Rathausplatz 1, Geschoß 3A, Zimmer 305,
· an Werktagen in der Zeit von 8.30 bis 11.30 Uhr und zusätzlich
· dienstags von 13.30 bis 17.30 Uhr.
Darüber hinaus kann man sich online auf www.klosterneuburg.at informieren.
Zu den Entwürfen können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese müssen in schriftlicher Form bis spätestens 21. Mai 2019 bei der Stadtgemeinde Klosterneuburg vorliegen. Rechtzeitig eingegangene Stellungnahmen sind bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat in Erwägung zu ziehen, auf die Berücksichtigung besteht kein Rechtsanspruch.
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