Ausschreibung der Preise für die Festsitzung

Die Geehrten bei der Festsitzung 2017. | Foto: Stadtgemeinde Klosterneuburg/SchuhE
  • Die Geehrten bei der Festsitzung 2017.
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KLOSTERNEUBURG (pa). Die Stadtgemeinde Klosterneuburg vergibt im Rahmen der Festsitzung des Gemeinderates im Herbst Preise für den Einsatz verdienter Bürger. Bis Ende Juli kann jeder Vorschläge einreichen.

Sicherheitsverdienstauszeichnung

Für Personen, die sich auf außergewöhnliche Weise für die Sicherheit der Gemeinde eingesetzt haben, sei es im Rahmen ihrer beruflichen Funktion als Exekutivbeamte oder als Zivilpersonen.

Frauenpreis – dotiert mit € 1.000,-

Für Personen, Vereine und Unternehmen, die Leistungen bzw. Leistungen für Frauen erbracht haben, die über den normalen Rahmen hinausgehen, insbesondere Leistungen im kulturellen, sozialen, politischen oder wissenschaftlichen Bereich.

Kulturförderpreis – dotiert mit € 500,-

Für Personen unter 27 Jahren, Vereine und Unter-nehmen mit einem starken Bezug zur Förderung von Kulturprojekten für Kinder und Jugendlichen, die der Stadt und ihren Bürgern zugutekommen.

Sozialpreis – dotiert mit € 1.000,-

Geht an Personen, Vereine und Unternehmen für Leistungen, die über den normalen Rahmen der Familien- und Nachbarschaftshilfe hinausgehen und mehreren Bürgern der Stadtgemeinde Klos-terneuburg zugutekommen.

Stadtbildpreis – dotiert mit € 1.000,-

Für Personen, Vereine und Unternehmen, die durch Neu- und Zubauten, Renovierung und Abänderung von Gebäuden, Fassadengestaltung, -färbelung, etc., den besten Beitrag zur Verbesse-rung des Stadtbildes geleistet haben.

Umweltpreis – dotiert mit € 1.000,-

Der Umweltpreis wird an Personen, Vereine und Unternehmen für hervorragende Leistungen auf dem Gebiet des Umweltschutzes, welche auf die Lebensqualität Klosterneuburgs und seiner Bürger nachhaltig positive Auswirkungen haben, verliehen.

Entscheidung liegt beim Bürgermeister

Vorschläge für diese Preise kann jedermann einbringen, wobei die konkrete Vorschlagsauswahl dann in weiterer Folge dem Bürgermeister obliegt. Sämtliche Vorschläge sind schriftlich und mit einer Begründung, im Fall des Stadtbildpreises zusätzlich mit Fotos sowie einer Darstellung der Vorher-Nachher-Situation, einzureichen. Einreichfrist ist der 31. Juli 2017, bei der Stadtgemeinde Klosterneuburg, Bürgermeisteramt, Rathausplatz 1, 3400 Klosterneuburg Rathaus.

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