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Die Winterzeit ist ideal für Pflegemaßnahmen –
welche Pflichten gibt es für Grundeigentümer?
KLOSTERNEUBURG. Für viele Pflegemaßnahmen ist im Herbst und Winter genau dir richtige Zeit, wie Gärtner wissen. Es sind jedoch, was das Wachsen von Bäumen und Sträuchern auf Straße und Gehsteig hinaus betrifft, strenge Vorgaben einzuhalten. Die Stadtgemeinde unterstützt ihre Bürger durch Information und weist auf diese Verpflichtungen hin.
Ein Garten mit Bäumen und Sträuchern ist ein wunderbarer Erholungsraum. Nicht ganz so angenehm ist es jedoch, wenn der Bewuchs über Zaun und Gartenmauer wuchert. Dies kann die (Verkehrs-)Sicherheit erheblich beeinträchtigen. Sichtbehinderungen stellen ein Sicherheitsrisiko für alle Verkehrsteilnehmer dar. Viele Gehsteige sind nicht oder zum Teil nur eingeschränkt benutzbar, wodurch die Fußgänger gezwungen sind, auf die Straße auszuweichen. Überhängende Äste von Bäumen und Sträuchern behindern überdies die Entleerung der Mülltonnen.
Die Stadtgemeinde Klosterneuburg informiert daher immer wieder über die Rückschnittspflichten. Diesen sollte eigentlich unaufgefordert nachgekommen werden. In den vergangenen Monaten musste der Wirtschaftshof jedoch verstärkt Aufforderungen aussprechen.
Was ist für Grundstückseigentümer zu beachten?
Nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung zum Lichtraumprofil ist der Luftraum oberhalb der Straße frei zu halten:
über dem Gehsteig in mindestens 2,2 Metern Höhe
über der Fahrbahn in mindestens 4,5 Metern Höhe
Dies hat unaufgefordert regelmäßig durch den Liegenschaftseigentümer zu erfolgen. Wenn die Rückschnittmaßnahmen nach Aufforderung bis zum gesetzten Termin nicht erfolgen, ist die Stadtgemeinde Klosterneuburg übrigens gezwungen, eine Meldung an die Bezirkshauptmannschaft zu erstatten.
Informationen im Wirtschaftshof unter Tel. 02243 / 444-259 oder -260.
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