Osterruhe im Klosterneuburger Rathaus
Eingeschränkter Parteienverkehr, Parkscheinumtausch ausgesetzt
Aufgrund des von der Bundesregierung verlautbarten Lockdowns im Osten Österreichs muss die Stadtgemeinde den Parteienverkehr vom 01. bis zumindest 06. April 2021 auf ein Minimum reduzieren. Der Parkscheinumtausch wird aufgrund der Ausgangsbeschränkungen in dieser Zeit ausgesetzt.
KLOSTERNEUBURG. Die Osterruhe wirkt sich vor allem auf den Parteienverkehr im Rathaus sowie den Außenstellen aus. Dieser wird in der Zeit des Lockdowns, also zumindest von 01. bis 06. April 2021, auf ein Minimum reduziert. Somit sollen nur dringend notwendige, unaufschiebbare Amtswege erledigt werden.
Nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung. Das Rathaus steht unter Tel. +43(0)2243 / 444-0 während der Parteienverkehrszeiten zur Verfügung. Informationen und Kontakte unter: www.klosterneuburg.at
Parkscheinumtausch ausgesetzt
Der Umtausch der ungültig gewordenen Parkscheine, welcher prinzipiell noch bis 30. April möglich ist, muss während des Lockdowns ausgesetzt werden.
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