Kinder von Vater missbraucht
40-Jähriger verging sich an eigenen Kindern und Kindergartenfreundin.
WIEN UMGEBUNG/ST. PÖLTEN (ip). Mit einem besonders grausamen Fall von Pädophilie konfrontierte Staatsanwalt Karl Fischer einen Schöffensenat am Landesgericht St. Pölten. Ein 40-jähriger aus Purkersdorf hatte nicht nur seine eigenen Kinder, sondern auch die Kindergartenfreundin seiner Tochter sexuell missbraucht.
Kinderpornos gespeichert
Ohne an die tragischen Schicksale der einzelnen Opfer zu denken, speicherte der ehemalige Vertragsbedienstete zwischen 2009 und Jänner 2011 mehr als 30.000 pornografische Bild- und Videodateien von Minderjährigen auf Festplatte, DVDs und CDs, wobei ihm die Aufnahmen der überwiegend weit unter 14-jährigen Kinder zur sexuellen Befriedigung dienten.
Eigene Kinder missbraucht
Als ihn seine damals viereinhalbjährige Tochter dabei überraschte, ließ er sie zunächst zuschauen, bevor es einige Tage später in der Badewanne zu den ersten sexuellen Übergriffen des Mannes sowohl auf das Mädchen als auch auf seinen knapp siebenjährigen Sohn kam. In der Folge nutzte er die Zeit, wenn seine Frau in der Arbeit war, zeigte den Kindern Pornos mit Minderjährigen und steigerte seine sexuellen Forderungen.
Übergriff auf Freundin
Als im September 2010 zwei Kindergartenfreundinnen seiner Tochter zum Übernachten blieben, forderte er die Mädchen auf, sich nackt auszuziehen und seine selbst zusammengestellten perversen Filme anzuschauen.
Vier Monate danach saß abermals ein fünfjähriges Mädchen nackt vor seinem Computer. Auch bei der Kleinen blieb es nicht beim Anschauen des Pornomaterials. Wie seine beiden eigenen Kinder missbrauchte er auch dieses Mädchen ohne Grenzen. Als das Kind wenige Tage später seiner Mutter von den Vorfällen erzählte, klickten für den Pädophilen die Handschellen.
Trauma für Kinder
Laut Sachverständiger Sabine Völkl-Kernstock leiden vor allem seine leiblichen Kinder massiv unter posttraumatischen Belastungsstörungen. Sowohl Folgen als auch Dauer dieser Traumatisierung lasse sich derzeit noch nicht abschätzen.
Der Prozess fand nach dem Anklagevortrag des Staatsanwalts aus Opferschutzgründen unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Laut Fischer, der dem Gutachten des Sachverständigen Dietmar Jünger folgend die Einweisung des Mannes in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragte, liegt bei dem 40-Jährigen eine Störung der Sexualpräferenz vor. Sein Verhalten sei auf das impulsive Ausleben seiner eigenen sexuellen Phantasien gerichtet, wobei er die auf Filmen gezeigten Perversitäten in der Realität nacherleben wollte.
Bei seinen Handlungen sei er zwar zurechnungsfähig gewesen, ohne Behandlung befürchte man jedoch, dass er auch in Zukunft seinen krankhaften Neigungen folgen werde. Für ein weiteres Gutachten wurde der Prozess vorerst vertagt.
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