Krank im Urlaub: E-Card hilft immer noch nicht überall

Zusätzliche Reiseversicherung in manchen Ländern empfehlenswert –
E-Card ab 1.7. auch in Kroatien gültig – Viele Ärzte in ganz Europa lehnen E-Card aber immer noch ab und verrechnen Urlaubern Privatarzt-Tarife

Acht Jahre nach der Einführung von E-Card und Europäischer Krankenversicherungskarte kann eine Erkrankung im Urlaub in Europa immer noch enorm teuer werden. Wer im kommenden Sommerurlaub auf Nummer sicher gehen möchte, für den empfehlen Außenministerium und Sozialversicherungsanstalt nach wie vor eine zusätzliche Reisekrankenversicherung. „Zumindest bei manchen klassischen Urlaubsdestinationen auch innerhalb der EU macht das immer noch Sinn“, bekräftigt Reinhold Baudisch von durchblicker.at.

Laut aktueller Erhebung des Vergleichsportals ist eine Reisekrankenversicherung, die auch Behandlungskosten und Rücktransport im Krankheitsfall abdeckt, für einen zweiwöchigen Familienurlaub mit Kind in Europa derzeit ab 61 Euro erhältlich, für denselben Urlaub in Übersee ab 88 Euro. Manchmal ist ein solcher zusätzlicher Versicherungsschutz auch schon in Kreditkartenverträgen oder diversen Club-Mitgliedschaften enthalten.

8 von 10 glauben: E-Card hilft in ganz Europa – Realität immer noch anders

Einer aktuellen Umfrage der Europäischen Reiseversicherung zufolge gehen von 1.000 Befragten 80 Prozent davon aus, mit der E-Card überall in Europa versichert zu sein. Grundsätzlich gilt die E-Card derzeit in allen EU-Ländern, in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz, Mazedonien und rechtzeitig zu den Sommerferien ab 1. Juli auch in Kroatien. Mit einer eigenen Handy-App klärt die EU ihre BürgerInnen mittlerweile über die Funktionsweise der Europäischen Krankenversicherungskarte auf.

Die jeweiligen Behandlungsgebühren und Versicherungsbestimmungen sind in jedem EU-Land aber immer noch unterschiedlich geregelt. Gleichzeitig verweigern viele Vertragsärzte immer noch die E-Card und verlangen von Urlaubernteure Privathonorare. Die heimische Krankenkasse refundiert dann nur jenen Teil, der für dieselbe Behandlung bei einem Vertragsarzt im Inland aufgewendet werden müsste.

Krank am Strandort - Detaillierte Rechnung einfordern

Laut den europäischen Bestimmungen sind Vertragsärzte und -spitäler in der EU grundsätzlich verpflichtet, die E-Card zu akzeptieren. Die Erfahrung zeigt, dass aufgrund sprachlicher Differenzen gerade in Notsituationen am Urlaubsort nicht immer einwandfrei abgeklärt werden kann, ob ein solcher Vertrag besteht oder nicht. „An vielen abgelegenen Strandorten machen Ärzte mit Urlauber-Praxen gezielt Geschäft mit Urlaubern. Stellt man dann später fest, dass es sich um eine Privatordination oder ein Privatspital gehandelt hat, bleibt man oft auf dem Großteil der Kosten sitzen“, warnt Baudisch.

Sollte der Arzt oder das Spital auf Barzahlung bestehen oder die Zusendung eines Erlagscheins in Aussicht stellen, sollte man sich unbedingt eine detaillierte Rechnung ausstellen lassen. „Nur wenn Diagnose und Behandlung klar ersichtlich sind, hat man als Patient Chancen auf einen teilweisen Kostenersatz“, so der durchblicker-Experte.

Geschäft mit Urlaubern: Hotelarzt kommt fast immer privat

Die Probleme treten grundsätzlich in fast allen Ländern immer wieder auf. In Spanienhäufen sich die Beschwerden von Urlaubern, weil Ärzte und Spitäler die Europäische Krankenversicherungskarten nicht akzeptieren und häufig nach privaten Tarifen abrechnen. Die EU-Kommission hat deshalb jetzt sogar ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien eingeleitet.

Nicht allzu weit kommt man mit der E-Card auch in den anderen Mittelmeerländern wie Griechenland und Italien. Kassenärzte oder Spitäler findet man oft nur am Festland und da nur in Ballungsräumen oder im Landesinneren. Urlauber landen häufig bei privaten Ärzten, Hotelärzten oder Kliniken, die keine Vertragspartner sind. Häufig erkennt man erst im Nachhinein, dass es sich in diesem Fall um einen Privatarzt gehandelt hat.

Frankreich und Belgien: Trotz E-Card muss man Behandlung vor Ort selbst zahlen

In Frankreich und Belgien wiederum müssen PatientInnen Arztkosten grundsätzlich zunächst selbst bezahlen und erhalten danach einen Teil von der Sozialversicherung retour. Weil laut EU-Recht ein österreichischer Urlauber so behandelt wird wie ein Franzose oder Belgier, gilt dort genau dasselbe Prinzip wir für alle Länder außerhalb der EU, in denen die E-Card nicht anerkannt wird: Der Patient muss die ärztliche Behandlung, die Medikamente, usw. zunächst aus der eigenen Tasche bezahlen.

Eine Übersicht über Behandlungskosten in den einzelnen EU-Staaten ist unter http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1021 abrufbar.

Wo noch Urlaubskrankenscheine gelten

Österreich hat zusätzlich mit einigen Ländern bilaterale Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Für Bosnien, Serbien, Montenegro und die Türkei gibt es daher Urlaubskrankenscheine. Reinhold Baudisch rät dennoch zur Vorsicht: „Die Erfahrung zeigt, dass es mitunter schon innerhalb der EU schwierig ist, mit der E-Card rasch und unkompliziert medizinische Versorgung zu bekommen. Ob der Arzt im kroatischen Küstenort dann wirklich die E-Card nimmt oder die Aufnahme im türkischen Kreisspital tatsächlich etwas mit den Urlaubskrankenschein anfangen kann, ist nicht gesichert.“

Mit allen anderen Staaten hat Österreich keine Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Wer z. B. in die USA, nach Ägypten oder Tunesien reist und dort ärztliche Behandlung braucht, hat die anfallenden Arzt- und Behandlungskosten in jedem Fall selbst zu tragen. „Vor allem in Ländern, in denen die Behandlungskosten bekanntermaßen hoch sind, wie in den USA, ist deshalb eine Reisekrankenversicherung unbedingt zu empfehlen. Die Kostenrückerstattung durch die Sozialversicherung in Österreich erfolgt nur zu den lokalen Kassentarifen. In einzelnen Ländern wie Kuba und der Ukraine ist eine Reisekrankenversicherungsogar Pflichtvoraussetzung für ein Visum“, so Baudisch.

Reisekrankenversicherung zahlt medizinische Versorgung und Rückholung zu 100 Prozent

Mit einer zusätzlichen Krankenversicherung im Rahmen einer Reisekrankenversicherung hat der Patient die Möglichkeit, die nächstgelegene medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen, und muss nicht nachfragen, ob Verträge bestehen. Diese Zusatzversicherung deckt auch Privatarztkostenzur Gänze. Selbstbehalte gibt es in der Regel nicht. Nur wenn die Krankenkasse nach der Rückkehr keinerlei Leistung refundiert, sehen die Verträge in diesem Fall einen Selbstbehalt von bis zu 20 Prozent vor.

Eine solche zusätzliche Versicherung übernimmt dann auch die Kosten für einen notwendigen Heimtransport, der mit der E-Card alleine nur ab der österreichischen Staatsgrenze finanziert wird. „Mit der Notversorgung vor Ort und einem Spezialrücktransport können die Kosten bei Krankheit oder Unfall trotz E-Card enorme Ausmaße annehmen. Man sollte sich deshalb vor dem Urlaub genau informieren, wie gut man selbst und die Familie im jeweiligen Urlaubsland geschützt sind“, empfiehlt Baudisch

Quelle: Presseaussendung von durchblicker.at

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