Luftaufnahme: Drohnen erobern den Himmel

Gustav Holdosi, Präsident der Motorflugunion Klosterneuburg. | Foto: Motorflugunion Klosterneuburg/KR Zwazl
  • Gustav Holdosi, Präsident der Motorflugunion Klosterneuburg.
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KLOSTERNEUBURG (mp). Sie sind ab 100 Euro zu haben und heben immer öfter in den Himmel über der Stadtgemeinde Klosterneuburg ab. Doch nicht immer sind Drohnen ein Spaß für alle Beteiligten. Im Wienerwald führte ein Fluggerät Anfang Juli zu einem Polizeieinsatz, weil der Pilot eine Nachbarin beim Sonnenbaden filmte. Die Bezirksblätter fragten Experten und Hobbypiloten, worauf man beim Betrieb einer Drohne achten muss.

"Noch nie gesehene Blickwinkel"

"Genau solche Aktionen bringen alle Kopterpiloten in ein schiefes Licht. Jemanden aus sicherer Distanz zu nerven bzw. die Privatsphäre zu rauben ist das einfältigste was man nur machen kann. Es gibt so viele Herausforderungen beim Fliegen eines Multikopters, dass sich jeder hier in einer der vielen Disziplinen verwirklichen kann", ärgert sich ein Hobby-Drohnenpilot über den Vorfall. Immer mehr Menschen und vor allem Fotografie-Interessiert finden Gefallen an den kleinen Fluggeräten, mit denen man "noch nie gesehene Blickwinkel einnehmen und ungewöhnliche Schwenks vollführen kann, die sonst nicht möglich wären", so unser Hobbypilot. So wie die Drohnenfotografie jedoch das Aufnehmen von spektakulären Schnappschüssen und eindrucksvollen Videos auf ein neues Niveau hebt, birgt sie jedoch einige rechtliche Gefahren sowohl für Flieger, als auch 'Überflogene'. 

Führerschein erforderlich

"'Drohne ist der landläufige Überbegriff für ein unbemanntes Luftfahrzeug. Hier wird jedoch zwischen Modellen unter 25kg, auch "Spielzeug", die dem Österreichischen Aeroclub unterliegen und uLFZ1 - Drohnen mit eingeschalteter Kamera, für die die Austrocontrol zuständig ist, unterschieden. Wie beim Auto ist auch beim Betrieb von Drohnen in (dicht) besiedeltem Gebiet ein Führerschein, ein Zulassungsschein und eine Kennzeichnung erforderlich", erklärt Gustav Holdosi, Präsident der Motorflugunion Klosterneuburg. Bei jeder Inbetriebnahme ist somit unter anderem auf die Art und das Gewicht, sowie auf den überflogenen Untergrund zu achten. Um über dicht besiedeltes Gebiet wie etwa Klosterneuburg fliegen zu dürfen, ist nicht nur der kleine Pilotenschein notwendig, einige wichtige Kriterien der Flugobjekte sind hier Voraussetzung: Drohnen können bei einem Absturz ab einem Gewicht von 0,8kg tödlich sein, deshalb müssen sie zumindest sechs Rotorblätter aufweisen, um sie sicher in der Luft zu halten. Eine Flugentfernung von maximal 500 Metern, je nach Sichtweite und eine Flughöhe von maximal 500 Fuß (ca. 150 Metern), um nicht dem Flugverkehr in die Quere zu kommen, sind einzuhalten. "Drohnen sind das unterste Level, ab 500 Fuß fliegen schon Flugzeuge. Rund um Flugplätze gibt es daher Schutzzonen mit einem Radius von 2,5km. Bei militärischen Flugplätzen sind sie sogar noch größer. Die des Fliegerhorst Brumowski in Langenlebarn erstreckt sich in die eine Richtung bis Traismauer und endet in der anderen Richtung mitten über Klosterneuburg", so Holdosi. 

Sensibles Thema

"Jetzt baut man ein Haus, macht einen Zaun rundherum und dann kommt man drauf, dass man oben vor Drohnen ungeschützt ist", lacht Holdosi. Auch Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner durfte diese Erfahrung bereits machen als ein Drohnenpilot mehrmals ihren Garten überflog. Mikl-Leitner erstattete zwar Anzeige, den Störenfried ausfindig zu machen ist jedoch beinahe unmöglich, außer man ertappt ihn auf frischer Tat. "Das Überfliegen und Aufnehmen des eigenen Grundstücks oder die Aufnahme von Landschaften, ohne dass Personen konkret zu erkennen sind, ist aus Sicht des Datenschutz- und Urheberrechtsgesetzes unproblematisch. Eine gezielte Videoüberwachung von öffentlichem Grund oder eines fremden Privatgrundstücks per Drohne, sowie die gezielte Aufnahme von Personen mittels Drohnen ohne deren vorherige Einwilligung, sofern die Person auf der Aufnahme erkennbar ist, ist jedoch nicht zulässig", bestätigen die Klosterneuburger Rechtsanwälte Eva und Dorian Schmelz, die unter anderem im Medien- und Urheberrecht tätig sind. "Bei der Drohenfotografie müssen die gesetzlichen Regelungen beachtet werden. Da das Fliegen mit Koptern in der Zwischenzeit ein sehr emotional diskutiertes Thema ist, ist auch eine menschliche Sensibilität beim Fliegen notwendig", weiß auch der Klosterneuburger Drohnen-Pilot. Werden doch Fotos oder Videos der eigenen Person gemacht, ohne die Einwilligung dazu gegeben zu haben, können über das Zivilrecht Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung oder Schadenersatz geltend gemacht werden - "Die Höchststrafen liegen hier derzeit bei 22.000 Euro und/oder 6 Wochen Arrest", weiß Holdosi. Die Flugobjekte egal wo und egal warum etwa durch abschießen oder mittels Fangnetz vom Himmel zu holen ist jedoch nicht zulässig und kann Schadenersatzforderungen zur Folge haben, erklären die Rechtsanwälte.

Übung macht den Meister

Das Drohnen fliegen sowie ihre Verwendung zu fotografischen Zwecken unterliegen somit verschiedenen Rechtsgrundlagen wie dem Luftfahrtgesetz, dem ABGB oder dem Urheberrechtsgesetz und ist daher mit Vorsicht zu genießen. "Das Fliegen will gelernt sein. Zuerst auf einem offenen Feld beginnen und sich Schritt für Schritt steigern bis man die Fähigkeit besitzt zum Beispiel in eine Schlucht hinein zu fliegen. Am Anfang sollte man sich mehr auf das Fluggerät konzentrieren und weniger auf die Aufnahmen. Erst wenn das Fliegen automatisiert ist, kann man an der Verbesserung der Aufnahmen arbeiten", gibt der Hobbypilot noch einen Tipp für angehende Drohenflieger mit auf den Weg.
Der nächste Motorflugunion-Drohnen-Luftrechtskurs zum Erwerb des "kleinen Pilotenscheines" findet am 18. und 19. November im Flugausbildungszentrum Wien statt. Nähere Infos finden sie unter www.facebook.com/drohnenkurs.



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