Lustbarkeitsabgabe für Veranstalter
KLOSTERNEUBURG. Für die diversesten Veranstalter wird's ab 1. Jänner 2016 prickelnd, denn es muss eine Lustbarkeitsabgabe an die Gemeinde erbracht werden.
Sobald bei einer öffentlichen Veranstaltung Eintrittsgeld verlangt wird, muss die Abgabe entrichtet werden. Als Eintrittsgeld zählt: der tatsächliche Preis einer Eintrittskarte und freiwillige Spenden, welche bezahlt wurden, um die Veranstaltung zu besuchen.
Die Höhe des Beitrags berechnet sich nach der Art der Festivität. Beispielsweise unterliegen Volksfeste, welche über 2.000 Besucher pro Tag verzeichnen, einer 25 prozentigen Abgabe. Wohingegen Maskenbälle oder Sportveranstaltungen 10 Prozent der Eintrittsgelder zu entrichten haben.
Damit auch alles seine Richtigkeit hat, muss der Unternehmer zukünftig eine Aufzeichnung über die ausgegebenen Eintrittskarten nach Zahl und Preis oder eingenommenen Spenden führen und schlussendlich bei der Abrechnungen vorlegen.
"Es ist sehr lästig für die Veranstalter, aber ich möchte festhalten, dass die Gemeinde nicht gegen den Veranstalter arbeitet, sondern dies eine Anordnung des Landes Niederösterreich war.", erklärt Stadtrat Peter Mayer. Denn, stellt sich die Stadtgemeinde gegen diese Abgabe, würden alle Bedarfszuweisungen an Klosterneuburg von Seiten des Landes eingestellt werden.
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