Landesklinikum Klosterneuburg
Väter bei Geburt erlaubt
Patienten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter steht für die NÖ Landesgesundheitsagentur nach wie vor an erster Stelle. Deshalb gelten in den NÖ Landes- und Universitätskliniken weiterhin eingeschränkte Besuchsmöglichkeiten für Angehörige.
KLOSTERNEUBURG. Im Landesklinikum Klosterneuburg werden auch weiterhin alle notwendigen Maßnahmen gesetzt, um das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten. Gleichzeitig versucht man durch organisatorische Anpassung dennoch das soziale Miteinander zu unterstützen und Besuche zu ermöglichen.
Wollen Sie Ihren Angehörigen nachmittags auf einer der Bettenstationen besuchen, melden Sie sich bitte telefonisch bis 14 Uhr an. Sprechen Sie sich bereits im Vorfeld mit anderen Familienangehörigen oder Freunden hinsichtlich gewünschter Besuchstermine ab, da nur ein Besucher pro Patient und Tag eingelassen wird. Das Stationsteam koordiniert die Besucher je nach Zimmergröße und Mobilität der Patientin bzw. des Patienten und achtet auf eine zeitliche Staffelung der Besuche. Ohne Voranmeldung ist ein Patientenbesuch derzeit nicht möglich.
Beim Haupteingang erfolgt die Zugangskontrolle, Händedesinfektion, Kontrolle des Mund-Nasen-Schutzes und der Eintrag in die Besucherliste.
„Viele unserer Patientinnen oder Patienten haben durch ihre Grunderkrankung eine Beeinträchtigung ihres Immunsystems. Wir müssen daher zu ihrem Wohle auf die Einhaltung der im Vergleich zu anderen Lebensbereichen strengeren Maßnahmen bestehen“; erklärt Pflegedirektorin Cornelia Palmetzhofer.
Besucherregelung Innere Medizin:
Besuchszeit Montag bis Sonntag 15 Uhr bis 18 Uhr
Maximal ein Besucher pro Tag und Patient, Besuchsdauer 30min.
Mund-Nasen-Schutz, Mindestabstand ein Meter,
Ohne Voranmeldung ist ein Patientenbesuch derzeit nicht möglich.
Telefonische Anmeldung auf der Station mit Terminvereinbarung bis 14 Uhr
Zugangskontrollen beim Haupteingang, Händedesinfektion
Bleiben Sie bei Anzeichen von Krankheit unbedingt zu Hause.
Regelung Geburtshilfe:
Bei Aufnahme zur Geburt wird bei der Gebärenden ein Abstrich durchgeführt. Der Kindesvater darf bei einer Geburt im Kreißsaal anwesend sein, bei Notwendigkeit eines Kaiserschnitts ist das Betreten des OPs derzeit für ihn nicht erlaubt.
Nach der Geburt verlässt der Kindsvater das Klinikum, darf aber nach den obenstehenden Besucherregeln täglich zu Besuch kommen und auch Geschwister des Neugeborenen mitnehmen. Andere Besucher sind derzeit nicht erlaubt.
Alternativ dazu ist eine Mitaufnahme des Vaters möglich, in diesem Fall wird ein Test auf COVID 19 durchgeführt und er darf das Klinikum zwischenzeitlich nicht verlassen.
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