STADTGEMEINDE
Bürgermeister legt Vertretungsregeln fest
KLOSTERNEUBURG (18.3.2020): Auf der Amtstafel neben dem Rathaus wurde folgende Verordnung veröffentlicht. Sie regelt gemäß § 27 NÖ Gemeindeordung, die die Verhinderung und Vertretung des Bürgermeisters im Anlassfall regelt.
Wir wünschen allen Lesern und den in der Verordnung genannten weiterhin g'sund bleiben oder baldige Genesung.
UPDATE: Danke an Stefan Schmuckenschlager und seinem Team für die rasche Umsetzung, dass Kundmachungen jetzt auch ONLINE sind.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.