Auch beim Wintersport gilt der Vertrauensgrundsatz
Gerade in den Semesterferien sind wieder viele in den wohlverdienten Schiurlaub aufgebrochen. Die meisten werden mit schönen Erinnerungen heimkehren, manche jedoch müssen ihren Urlaub unverhofft unter- oder gar abbrechen, denn Unfälle auf oder rund um die Piste nehmen jährlich zu.
Definitiv im Steigen begriffen sind die meist gerichtlichen Auseinandersetzungen nach einem Schi-Unfall. Umso wichtiger wird es, sich mit den Regeln auf der Schipiste auseinanderzusetzen. Wie auch im Autoverkehr ist der Vertrauensgrundsatz ein Rechtsprinzip.
Ein konkreter Fall wurde vor kurzem vom Obersten Gerichtshof behandelt - es ging um einen Zusammenstoß zwischen einem Snowboarder und einem Kind. Grundsätzlich dürfen Schi- oder Snowboardfahrer nicht oder nur beschränkt auf ein verkehrsgerechtes Verhalten von Kindern vertrauen. Aber ein Snowboardfahrer muss nicht damit rechnen, dass ein siebenjähriger Skifahrer, der 2 Meter außerhalb der Skipiste stehen geblieben ist, jederzeit wieder in die Piste einfahren könnte, ohne auf ihn zu achten.
Dass der Snowboardfahrer bei der Annäherung Schwünge fuhr, durch die das Kind kurzfristig aus seinem Blickwinkel geriet, und seine Geschwindigkeit nicht stark verminderte (mit der Gefahr, dass er auf der flachen Stelle überhaupt zum Stillstand kommt), ist ihm daher nicht als Sorgfaltsverstoß vorzuwerfen. Dies hat der Oberste Gerichtshof entschieden (OGH 25. 11. 2015, 8 Ob 90/15s).
Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Ollinger wünscht jedenfalls allen Urlaubern einen erholsamen Schi-Urlaub und eine gesunde Heimkehr!
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