Bezirksgericht bleibt fix in Klosterneuburg
KLOSTERNEUBURG (red). Mit dem Bundesgesetzblatt vom 21. März werden die Sprengel der Bezirksgerichte in Niederösterreich geregelt. Somit ist nun amtlich, dass jenes in Klosterneuburg erhalten bleibt.
Das Bezirksgericht bleibt in der Leopoldstraße und weiterhin für Klosterneuburg und Gerasdorf zuständig. Die 80. Verordnung der Bundesregierung über die Sprengel der Bezirksgerichte in Niederösterreich (Bezirksgerichte- Verordnung Niederösterreich 2017) ordnet Klosterneuburg und Gerasdorf dem Sprengel 9 zu. Die bestehende Verordnung (Bezirksgerichte-Verordnung Niederösterreich 2016, BGBl. II Nr. 147/2016), tritt mit Ablauf des 31. August 2017 außer Kraft, die neue Verordnung mit September in Kraft – somit ist der Fortbestand gesichert.
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