Ein Rekrut macht was er will
Grundwehrdiener muss statt 14 Tagen Dienst, 7 Monate Haft über die Runden bringen
Am 2. 8. wurde der 18-jährige Rekrut aus dem Bezirk Hollabrunn wegen Desertion zu einer 5-monatigen bedingten Haftstrafe verurteilt. Das hinterließ wohl keinerlei Eindruck: bereits am 3. 8. blieb er erneut der Truppe fern.
ZWÖLFAXING/KORNEUBURG (mr) . Das Verhalten des Angeklagten ist filmreif! Erst im vorigen Monat wurde er wegen 14-facher unerlaubter Entfernung von seiner Einheit in BURSTYN-Kaserne verurteilt. Er hätte bereits Anfang Mai abrüsten können, seine Dienstzeit verlängerte sich jedoch um die Zeiten seiner Abwesenheit. Bei der Verhandlung in Korneuburg am 2. 8. wartete vor dem Saal vorsorglich die Militärpolizei, um ihm die Scheu vor der Rückkehr zu seiner Einheit in Zwölfaxing zu nehmen.
Statt Kaserne: Justizanstalt
Dort angekommen, wurde ihm über sein Ersuchen Ausgang bis 6.30 Uhr des Folgetages gewährt – angeblich wollte er sich Sachen von zu Hause zu holen. Den Rückweg trat er allerdings erst eine Woche später an.
Seit 10.8. logiert er in der Justizanstalt Korneuburg – die restlichen zwei Wochen muss er nicht mehr abdienen, das Heer verzichtete auf weitere „Dienste“ und musterte ihn aus.
Angeblich gemobbt
Richter Rainer Klebermaß zeigte überhaupt kein Verständnis für den Angeklagten. Auch seine Verantwortung, er sei gemobbt worden, ließ er nicht gelten: „Was erwarten Sie sich von ihren Kameraden, wenn sie sich schon 15 Mal unerlaubt entfernt haben? Da ist es ja verständlich, dass sie gehänselt werden!“ Und als der Richter von einem Unteroffizier hörte, dass dem Angeklagten wegen des behaupteten Mobbings ohnedies eine Einzelunterkunft zugewiesen worden war, blieb ihm fast die Sprache weg.
Saftige Strafe
Dementsprechend fiel das Urteil aus: zwei Monate unbedingte Haft und Widerruf der bedingten Strafnachsicht von fünf Monaten – in Summe daher sieben Monate statt der noch offenen 14 Tage Wehrdienst. Der Angeklagte nahm das Urteil an; er sei ohnedies unterstandslos, war sein trockener Kommentar. Staatsanwalt Stefan Dunkl meldete keine Berufung an, bei Redaktionsschluss war das Urteil rechtskräftig.
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