Elektroautos parken in Klosterneuburg gratis
KLOSTERNEUBURG. Zwei Gesetzesnovellen wurden dieses Jahr bereits erlassen, die zum Einen das Erkennen von Elektroautos erleichtert und zum Anderen den umweltbewussten Fahrern das Parken begünstigt. Seit der Novelle des Kraftfahrzeuggesetzes von April 2017 sind Elektrofahrzeuge nämlich dazu verpflichtet ein Nummerntafel mit grüner Schrift zu tragen. Die zweite Novelle, die seit 1. Juni 2017 in Kraft ist, regelt die Abgabenbefreiung für Kurzparkzonen in Klosterneuburg, von Fahrzeugen mit reinem Elektroantrieb oder Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb. Um E-Autos zu fördern, dürfen ihre Lenker über eine Befristung von drei Jahren bis zu 90 Minuten gratis parken, müssen ihre Parkdauer aber mittels Parkscheibe kennzeichnen.
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