Stelleninserate mit Zusatz „m/w“ zulässig

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft hatte im Sommer mehrere Firmen angezeigt, die ihre Stelleninserate mit dem Zusatz „m/w“ (männlich/weiblich) gegendert hatten. Sie hatten z.B. statt „Manager/Managerin“ nur „Manager (m/w)“ geschrieben, um klarzustellen, dass sowohl Frauen als auch Männer gemeint sind.

Das Landesverwaltungsgericht (LVG) OÖ hat Bescheide der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land aufgehoben, die Stelleninserate mit dem Zusatz „m/w“ als nicht geschlechtergerecht und als Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz gewertet hatte. Laut Gericht ist aus der Formulierung erkennbar, dass sowohl Männer als auch Frauen gemeint seien. Die Verfahren gegen die Betroffenen wurden eingestellt.

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft befand, dass diese Stelleninserate nicht ordnungsgemäß geschlechtergerecht verfasst worden seien und erstattete mehrere Anzeigen. Die betroffenen Firmen wurden von der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land ermahnt – und legten daraufhin Beschwerde beim LVG ein.

Das Gericht gab den Beschwerden statt. Die Bescheide wurden aufgehoben und die Verwaltungsstrafverfahren eingestellt. Aufgrund der Gestaltung der Inserate und Ausschreibungstexte sei der Wille nach einer Ausschreibung für Männer und Frauen eindeutig erkennbar gewesen, begründete das LVG seine Entscheidung. Die Formulierung sei selbst nach einem Gutachten der Gleichbehandlungskommission als „Grenzfall“ einzustufen und somit kein eindeutiger Gesetzesverstoß.

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