Spechtler mit vier Propellern
Immer mehr Drohnen sind im Luftraum unterwegs. Das kann zu Problemen führen. Wir haben nachgefragt.
BEZIRK KORNEUBURG. Sie sind ab 100 Euro zu haben und heben immer öfter in den Himmel über dem Bezirk ab. Doch nicht immer sind Drohnen ein Spaß für alle Beteiligten. Im Wienerwald etwa führte ein Fluggerät Anfang Juli zu einem Polizeieinsatz, weil der Pilot eine Nachbarin beim Sonnenbaden filmte. Die Bezirksblätter fragten den Experten und Profi-Piloten Christian Weilpoltshammer, worauf man beim Betrieb einer Drohne achten muss.
Wer, wenn nicht er
Der Korneuburger, der mit seiner Firma "phoenixpix" mittlerweile nach Langenlebern übersiedelt ist, ist einer, der sich in Sachen Drohnen auskennt wie kein anderer. Er hat nicht nur seit seinem 16. Lebensjahr den Segelflugschein und die Ausbildung zum Privatpiloten absolviert, er war auch 2007 einer der ersten, der mit einem sogenannten "Multikopter" geflogen ist. "Die Möglichkeiten, die mir Flugzeug und Hubschrauber zum Fotografieren boten, waren mir nicht ausreichend."
Seit sieben Jahren ist er mit "Phoenixpix" selbstständig, war damals sogar in die parlamentarische Diskussion für den Gesetzesentwurf eingebunden.
Wir "Normalos" dürfen nichts
Wer sich eine Drohne kaufen will, um mit ihr den Luftraum per Foto und Video zu erforschen, muss aufpassen. Strenge Regeln legen fest, eigentlich darf der Normalo-Bürger so gut wie nichts. "Wenn die Drohne nicht schwerer als 268 Gramm ist und nicht höher als 30 Meter fliegen kann, dann wird sie als Spielzeug eingestuft. Dann muss man keine luftfahrtrechtlichen Kenntnisse haben. Man darf aber nur auf unbebautem Gebiet, also auf der freien Wiese fliegen. Und in Sachen Datenschutz muss man beachten, dass man keine Gebäude oder Menschen fotografieren oder filmen darf. Das muss man vorher abklären und Genehmigungen einholen."
Saftige Strafen
Wer es so wie Weilpoltshammer professionell und gewerblich betreibt, muss für das Drohnen-Fliegen strenge Regeln beachten und entsprechende Zulassungen beantragen. Will man über bebautem Gebiet (unbewohnte Häuser, Strohhütten, Feldwege) fliegen, braucht man eine B-Zulassung, bei der man nachweisen muss, dass die Drohne die Voraussetzung "no single point of failure" erfüllt. Für die C-Zulassung (außerhalb geschlossener Ortschaften) muss der Pilot eine luftfahrtrechtliche Prüfung ablegen oder einen Privatpilotenschein besitzen. Will man über dicht besiedeltem Gebiet fliegen, etwa innerhalb geschlossener Ortschaften, dann muss jeder Flug von der Austro Control mittels Bescheid einzeln zugelassen werden – eine komplizierte und auch sehr teure Angelegenheit, wie Weilpoltshammer weiß.
Es heißt also aufpassen, für all die Hobby-Drohnenpiloten, denn ein Verstoß gegen das Luftfahrtsgesetz kann mit einem Strafmaß von bis zu 22.500 Euro zu Buche schlagen.
Im Bezirk "nicht alltäglich"
Und bei Korneuburgs Bezirkspolizeikommandanten Siegfried Krische nachgefragt, ob es auch schon im Bezirk zu unangenehmen Situationen mit Drohnen gekommen ist, kann dieser nur verneinen: "Bei uns ist mir kein Vorfall bekannt, das ist doch noch nicht so alltäglich."
Zur Sache:
Aufnahmen von Weilpoltshammer: Serie "Österreich von oben" für Servus TV, diverse österreichische Krimiproduktionen, Universum, Beachvolleyball-Events in Klagenfurt und vieles mehr.
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