Zweite Chance für Benjamin?

Thomas Ernst vertritt im Fall Benjamin P. die Anklagebehörde am LG Korneuburg. | Foto: Rath
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  • Thomas Ernst vertritt im Fall Benjamin P. die Anklagebehörde am LG Korneuburg.
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HOLLABRUNN / BEZIRK KORNEUBURG (ae). Wie berichtet, löste der 18-jährige Benjamin P., Schüler aus dem Bezirk Korneuburg in der HAS Hollabrunn, am 11. Mai einen Großeinsatz der Polizei aus, weil er nach einem „Fünfer“ im Fach „Übungsfirma“ nach seinen Angaben keine Chance mehr bekam, die Note noch zu verbessern, obwohl ihm das vorher zugesagt worden war. Ein Vorwurf, den HAK/HAS-Direktorin Andrea Filz zurückweist: „Das stimmt nicht. Die Lehrerin hat ihm erklärt, dass er im Rahmen der Abschlussprüfung Gelegenheit zum Ausbessern der Note bekommt.“
P. verließ jedenfalls nach dem Kontakt mit der Lehrerin wütend die Schule und schickte kurz darauf ein SMS an einen Mitschüler, in dem er einen Amoklauf in der Schule ankündigte. Wenig später wurde er von Beamten der Polizeiinspektion verhaftet und in das Landesgericht Korneuburg überstellt, wo er in Untersuchungshaft genommen wurde. In seinem Auto wurde ein Jagdmesser mit 18 cm langer Klinge sichergestellt.

Anklage wird erhoben

Wie Dr. Friedrich Köhl, Sprecher der Staatsanwaltschaft Korneuburg, dem Bezirksblättern sagte, wird gegen Benjamin P. Anklage wegen gefährlicher Drohung erhoben und nach einem Haftprüfungstermin am 18. Mai wurde die U-Haft auf unbestimmte Zeit verlängert. „Der Haftrichter hat die U-Haft bis auf weiteres verlängert, wegen des Haftgrundes der Tatbegehungsgefahr.“ Damit wird es P. nicht mehr möglich sein, in den Wochen bis Schulschluss die Abschlussprüfung abzulegen. Bleibt die Frage, ob er trotzdem zu einem Abschlusszeugnis kommt. Fritz Lengauer, Pressesprecher des NÖ Landesschulrates meint dazu: „Ob Benjamin P. ein Abschlusszeugnis bekommt, hängt auch vom endgültigen Ermittlungsergebnis ab. Aber rein gesetzlich müsste er ein Zeugnis bekommen, wenn auch mit einem entsprechenden Vermerk.“ Außerdem könnte P., so Lengauer, auch in der U-Haft weiter unterrichtet werden, wenn er das will.

Eine harte Maßnahme

Wenn es nach der Anwältin des Schülers, Kristina Venturini, geht, wird die U-Haft aber nicht mehr lange dauern. „Ich halte die Haftverlängerung für eine harte Maßnahme und ich bin guter Dinge, dass er bald herauskommt. Ich habe bereits eine Betreuung durch den Verein Neustart organisiert und es gibt schon zwei Job-Zusagen für Benjamin P. Eine Therapeutin war auch schon bei ihm im Gefängnis, der er, wie ich gehört habe, vertraut.“

Nachprüfung möglich

Die Anwältin geht davon aus, dass vor allem die emotionale Belastung durch die Trennung der Eltern zu dem Ausraster von P. geführt hat, dass er geistig aber gesund ist und wieder zur Normalität findet. „Beim Landesschulrat hat man mir gesagt, dass eine Nachprüfung möglich ist und mein Klient wird sich darüber hinaus auch bei den Schülern und Lehrern der HAS Hollabrunn schriftlich entschuldigen.“

Thomas Ernst vertritt im Fall Benjamin P. die Anklagebehörde am LG Korneuburg. | Foto: Rath
RA Kristina Venturini ist zuversichtlich ihren Mandanten frei zu bekommen. | Foto: Michael Rath

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