Landesgericht Krems
Beamte und Sanitäter mit dem Umbringen bedroht, 24-Jähriger wird in Anstalt eingewiesen

- Dem 24-Jährigen wird in einer Anstalt geholfen.
- Foto: Kurt Berger
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Am 28. Juli 2020 wurde eine Kremser Polizeistreife wegen Ruhestörung zu einem Abbruchhaus in Weinzierl gerufen. Als zwei Beamte und ein Polizeischüler Nachschau hielten, kam von der Terrasse ein blutverschmierter Mann auf sie zu. Der stark Betrunkene hatte sich offenbar beim Einschlagen der Terrassentür an den Händen verletzt.
Morddrohungen
Der verwirrte Mann war nicht ansprechbar, ließ sich nicht beruhigen und begann die Einsatzkräfte zu beschimpfen. Bei der Festnahme versuchte der Verwirrte einen Beamten zu beißen und drohte den Polizisten und ihren Familien mit dem Tod. Es fielen Sätze wie, „ich will euer Blut trinken“.
Aggressiv zu Sanitätern
Schließlich konnte der Mann fixiert werden. Rettungssanitäter brachten ihn ins Spital. Dort setzte sich die Aggression auch gegen die Sanitäter und das Krankenhauspersonal fort. Nach der Erstversorgung wurde der Kremser auf der Polizeiinspektion in Gewahrsam genommen. Ein Alkotest ergab 2,5 Promille.
Nicht zurechnungsfähig
Bei der Verhandlung am Kremser Landesgericht vor einem Schöffensenat beantragte die Staatsanwaltschaft die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Der psychiatrische Gutachter gab an, dass der 24-Jährige bei der Tat nicht zurechnungsfähig gewesen sei, an paranoider Schizophrenie leide, gefährlich sei und keine Krankheitseinsicht zeige. Er bedürfe dringend medizinischer Betreuung.
Die Verteidigung wies darauf hin, dass der Mandant seit frühester Jugend in Heimen untergebracht gewesen sei. Drogen- und Alkoholabhängigkeit hätten ihn in die Obdachlosigkeit gebracht. Er habe zuletzt von Lebensmitteldiebstählen gelebt.
Die Beamten bestätigten als Zeugen die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft. Des Weiteren gaben sie an, am Tatort Unmengen von leeren Bier- und Schnapsflaschen vorgefunden zu haben.
Verwirrt
Der Angeklagte hinterließ vor Gericht einen sehr verwirrten Eindruck und konnte sich kaum an das Tatgeschehen erinnern. Er gab an, im Haus Unterschlupf gesucht zu haben. Einmal meinte er, „ich habe noch nie jemand umbringen wollen“ und „ich bin nicht krank“.
Nach kurzer Beratung beschloss der Schöffensenat die Unterbringung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Der 24-Jährige erkundigte sich bei der Urteilsverkündung, ob er Freigang bekommen könne. Rechtskräftig. -Kurt Berger
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