Corona-Virus: Öffentliches Leben stark einschränken
Verordnung des Magistrats zum Epidemiegesetz tritt am 12. März in Kraft
KREMS. Wegen der Ausbreitung des Corona-Virus erlässt die Stadt Krems eine Verordnung mit Maßnahmen gegen die Zusammenströmung größerer Menschenmengen. Die Verordnung tritt morgen, 12. März, in Kraft und soll bis mindestens 3. April 2020 gelten.
Ab Donnerstag, 12. März, sind alle Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen außerhalb geschlossener Räume oder im Freien bzw. über 100 Personen in einem geschlossenen Raum untersagt. Dies gilt auch für Veranstaltungen in Betrieben, Unternehmen, Schulen, Hochschulen, Kindergärten, Pflegeheimen, zu religiösen Zwecken oder in touristischen Einrichtungen und Sehenswürdigkeiten. Auch die Badearena Krems ist von der Verordnung betroffen. Hallenbad und Sauna sind ebenfalls vorerst bis 3. April gesperrt.
Ausgenommen sind größere Zusammenkünfte von Menschen bei Sitzungen politischer Gremien oder der öffentlichen Verwaltung, bei Polizei, Rettung, Feuerwehr und Bundesheer, in Gesundheitseinrichtungen und Kaufhäusern (Einkaufszentren, Märkte). Die reguläre Berufstätigkeit ist von der Verordnung ebenfalls ausgenommen wie Betriebsversammlungen und der öffentliche Personenverkehr (auch Bahnhöfe).
Der genaue Wortlaut der Verordnung über Maßnahmen gegen das Zusammenströmen größerer Menschenmengen nach dem Epidemiegesetz 1950 findet sich auf www.krems.gv.at. Nähere Informationen erteilt auch die Magistratsdirektion, Tel. 02732/801-214, 0676/848828214.
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