Drohungen gegen Anwaltskanzlei
Ein Gerichtsbericht von Michael Rath
Eine Erbschaftsklage war anhängig, es ging also ums liebe Geld – das ließ einen 45-jährigen Arbeiter vollends ausrasten: ins Visier seines Zornes geriet eine Kremser Anwaltskanzlei, die die Interessen seiner Schwester vertrat.
Kannst glei den Notarzt rufen
In einem Telefonat bedrohte er vorigen November zunächst eine 16-jährige Kanzleiangestellte indem er ihr empfahl: „Kannst glei den Notarzt anrufen, wannst ma ned zuaherst, Trampel depperter“. Als diese das Gespräch an eine ältere Kollegin weitergab, musste sich die 46-jährige anhören: „I hau di übern Schreibtisch drüber, du depperter Trampel.“ Heuer im Jänner trat er persönlich in der Kanzlei auf, beschimpfte das Personal und schubste eine Bürokraft.
Angeklagt wegen gefährlicher Drohung will sich der Arbeiter zwar an die Telefonate, nicht jedoch an deren Inhalt erinnern können und behauptet alkoholisiert gewesen zu sein. Bei 16 Vorstrafen fackelte der Kremser Richter Gerhard Wittmann nicht lange und verhängte eine sechsmonatige unbedingte Freiheitsstrafe. Rechtskräftig!
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