Landesgericht St. Pölten
Erste Verurteilungen im Prozess um Tischlereikartell
Am zweiten Verhandlungstag im Prozess um wettbewerbsbeschränkende Absprachen zwischen Tischlerei-Unternehmen kam es am Landesgericht St. Pölten auch zu einer ersten Verurteilung (nicht rechtskräftig).
(Text von Ilse Probst)
ST. PÖLTEN. Ein steirischer Unternehmer fasste eine Geldstrafe von 7.700 Euro aus. Seine Firma erhielt eine diversionelle Geldbuße in Höhe von 61.650 Euro.
Diversionsangebote
Diversionsangebote gab es bereits für die Mehrzahl der insgesamt 28 Beschuldigten am ersten Verhandlungstag, eine Angeklagte wurde freigesprochen. Das Verfahren gegen den Erstangeklagten wurde ausgeschieden und auf Februar vertagt, da ein Zeuge nicht zum Prozess erscheinen konnte.
Geständig und kooperativ
Der Mostviertler, der durch eine der Kronzeuginnen belastet worden war, zeigte sich, laut Verteidiger Alexander Enzenhofer, grundsätzlich geständig und kooperativ.
Jenen drei Beschuldigten, die am Prozess nicht teilnehmen konnten, wurden ebenfalls diversionelle Angebote in Form von Geldbußen zugestellt. Nach der Begleichung der Bußen werden die Verfahren gegen die Betroffenen eingestellt.
Diversionen ausgeschlossen
Wenig überraschend kamen für zwei weitere Angeklagte aus dem Bezirk St. Pölten Land Diversionen nicht infrage. Das Ausmaß ihrer Beteiligung an den Preisabsprachen führte am dritten Verhandlungstag zu Verurteilungen mit entsprechend hohen Geldstrafen. Auch diese Entscheidungen der Richterin sind, wie bereits jene der beiden Vorangegangenen Prozesstage noch nicht rechtskräftig.
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