Landesgericht Krems
Ex-Stein-Häftling wegen versuchten Mordes verurteilt
Der 23-jährige Algerier sitzt in Österreich seit geraumer Zeit wegen Suchtgifthandels ein. Als er in der Justizanstalt Stein seine Strafe verbüßte, soll es im Vorjahr zu einem Mordversuch an einem Mithäftling gekommen sein. Bei der ersten Verhandlung am Kremser Landesgericht war der Beschuldigte nicht verhandlungsfähig gewesen. Die Richterin vertagte, da der Angeklagte einnickte, die Bezirksblätter berichteten.
Rasierklinge, Buttermesser
Nun wurde der Geschworenenprozess in Krems fortgesetzt. Der Algerier wirkte diesmal hellwach. Die Anklage warf dem Mann vor, dass er den Mitgefangenen, einen wegen Gewaltdelikten inhaftierten 34-jährigen Tunesier, während eines Besuches in dessen Zelle ermorden habe wollen. Er soll versucht haben, die Halsschlagader des Tunesiers mit einer Rasierklinge aufzuschlitzen und ihm ein stumpfes Buttermesser in den Bauch zu rammen. Das Opfer überlebte laut medizinischem Gutachten mit oberflächlichen Schnittverletzungen. Hätten die Schnitte jedoch die Halsschlagader getroffen, wären die Verletzungen laut Gutachter lebensgefährlich gewesen.
Notwehr
Der Angeklagte sagte, dass er sich mit einem Mithäftling in dessen Zelle habe einschließen lassen, dies sei durchaus üblich, um Privatsphäre zu haben. Dann habe ihn der Mann sexuell belästigt. Dieser sei als Vergewaltiger bekannt, deshalb habe er in Notwehr zu Rasierklinge und Buttermesser gegriffen. Das Opfer sagte, dass er den Algerier nicht angefasst hätte. Im Gegenteil, dieser hätte ihn angegriffen, da er Tabak von ihm wollte.
Moslem zu Moslem
Auf die Frage der Richterin, warum er sich mit dem offenbar als gefährlich bekannten Mithäftling zwecks Besuches habe einschließen lassen, sagte der Algerier, dass er nicht geglaubt habe, dass ein Moslem einen anderen Moslem vergewaltigen würde.
Keine Tötungsabsicht
Die Verteidigung führte aus, dass es sich bei den Verletzungen des Opfers nur um leichte gehandelt hätte, also keine Tötungsabsicht sondern nur eine leichte Körperverletzung vorliege. Dieser Argumentation schlossen sich die Geschworenen nicht an. Der Angeklagte wurde zu 15 Jahren Haft wegen versuchten Mordes verurteilt. Nicht rechtskräftig. -Kurt Berger
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