Livemusik-Aus
Ohne Bürokratie ka Musi
Das Aus der Freitagabend-Konzerte auf dem Südtiroler Platz sorgte für Aufruhr. Das Problem war ein bürokratisches.
KREMS. Missverständnisse bei der Genehmigung führten dazu, dass die Konzerte an Freitagabenden vor dem Stadtcafe Ulrich erst stattgefunden hatten und später unterbunden wurden.
So hatte der Sommer in Krems begonnen:
Erst ein bisschen einkaufen an den Happy Shopping Days, die an Sommerfreitagen mit Aktionen, Zirkusartisten und Ringelspiel in die Kremser Innenstadt locken und dann ab 19 Uhr auf Liegestühlen vor dem Stadtcafe Ulrich Livemusik erleben. Die Abende in der sogenannten Ulrich-Lounge waren stark frequentiert. Die Enttäuschung war daher bei Gästen und Musikern groß, als das Aus der Konzerte an Freitagabenden vor dem Stadtcafe Ulrich verkündet wurde. Ein Konzert mit dem bekannten Musiker Max Shelly wurde am Freitag, 31. Juli von der Polizei beendet.
Der Grund: Es wurde für den Standort nun doch keine gewerbebehördliche Genehmigung für Musikdarbietungen erteilt. Warum die fünf Konzerte vorher doch stattfinden konnten, geht angeblich auf ein Missverständnis zurück.
Schweigekonzert als stiller Aufschrei
Sozusagen als "stillen Protest" gegen das Aus führten die Musiker Jan Scheer und Mike Wait am Freitag, 7. August ein Schweigekonzert am Südtiroler Platz auf. Denn auf Musik und Geselligkeit wollen Gäste wie auch Musiker gerade in Zeiten wie diesen nicht verzichten. übrigens: Um´s Geld geht es den Musikern nicht. Die meisten haben für die Konzerte nur "Hutgeld" bekommen.
Genehmigung – aber wie?
Doch wie funktioniert es eigentlich, eine Veranstaltung fachgerecht anzumelden, sodass sie auch stattfinden kann?
Generell ist es wichtig zu unterscheiden, ob es sich um eine Musikdarbietung an einem öffentlichen Ort oder in einem Lokal handelt. Leopold Rohrhofer, Leiter des Amts für Sicherheit und Ordnung, informiert: "An einem öffentlichen Platz braucht man eine straßenpolizeiliche Bewilligung und eine Veranstaltungsbewilligung (beides durch das Amt für Sicherheit und Ordnung). Wenn es um eine Darbietung in einem Schanigarten geht, dann braucht man eine gewerbebehördliche Bewilligung durch das Anlagenrecht."
Individualität bei der Prüfung
Auflagen seien dabei durch das NÖ Veranstaltungsgesetz individuell zu prüfen. Es sei daher schwierig bis nicht korrekt, hier Pauschalaussagen zu treffen. Auch das Thema der Länge der Darbietung beziehungsweise die Sperrzeiten seien individuell zu prüfen. Hier spielen beispielsweise Faktoren wie Dauerbetrieb und weniger häufige musikalische Darbietung eine Rolle.
Der Weg führt über das Anlagenrecht
Birgit Leutmezer-Kumarawadu, Leiterin des Anlagenrechts der Stadt Krems, informiert: "Für Live-Konzerte ist im Betriebsanlagenverfahren im Einzelfall zu prüfen, ob Musikdarbietungen möglich sind. Sind bei bestehenden Gastbetrieben noch keine genehmigt, so könnte eine Änderung der Betriebsanlagengenehmigung beantragt werden. Auch hierbei spielt die Lärmentwicklung eine wichtige Rolle, also ob es sich um einen Musiker handelt oder eine ganze Band mit Verstärkung."
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