Unsozialer Nationalratsbeschluss von Schwarz-Blau!
ÖVP-FPÖ: KEIN Kinderbetreuungsgeld für ca. 2/3 der Krisenpflegeeltern!
Es sind Notsituationen, bei denen Krisepflegeeltern in Anspruch genommen werden: Gewalt, Drogenmissbrauch, Verwahrlosung, aber auch Überforderung der Eltern. 43 gibt es in Wien, 200 in ganz Österreich, gebraucht werden laut Sozialarbeits-Experten mindestens doppelt so viele. Und gerade bei diesen Personen, die Kindern in schwierigsten Situationen helfen, will die ÖVP-FPÖ-Regierung einsparen (!)
Anlass für die Behandlung dieses Themas im Nationalrat war ein OGH-Urteil, wonach Krisenpflegepersonen keine Eltern im Sinne des § 184 ABGB sind und daher eine Reparatur einschlägiger Gesetze notwendig sei. Der Gesetzesentwurf der rechtskonservativen Regierung zielt allerdings auf eine massive Einschränkung finanzieller Ansprüche von Krisenpflegeeltern ab.
Laut den am 27. Februar 2019 im Nationalrat von ÖVP und FPÖ abgenickten Gesetzesbeschluss hat "eine Krisenpflegeperson nur dann Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld, wenn sie dieses MINDESTENS 91 TAGE durchgehend in einer Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft betreut".
Zwei Drittel der Krisenpflegeeltern betreuen die Kinder WENIGER ALS 3 MONATE (die danach wieder zu den leiblichen Eltern zurückkehren oder in einer Pflegefamilie aufgenommen werden) und haben somit KEINEN Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld. Die Streichung der finanziellen Mittel fällt obendrein in eine Zeitphase, in der die meist traumatisierten Kinder eine besonders intensive Pflege benötigen und aufgrund zusätzlicher Behandlungen und Hilfsmittel höhere Kosten verursachen.
Die ÖVP-FPÖ-Regierung setzt im neuen Jahr also das fort, was sie 2018 begonnen hat. Bei sozialen Diensten einsparen und die Ärmsten der Armen finanziell unter Druck setzen. Es wird für die nächste Regierungskoalition ein starkes (aber wichtiges) Stück Arbeit, die unsozialen, bürgerfeindlichen "Reformen" der Rechten wieder rückgängig zu machen.
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