Türken-Demonstration in Wien
Ich frage mich, wie es möglich ist, dass in Österreich „spontan“ eine derart große Demonstration stattfinden kann, ohne entsprechende Konsequenzen nach sich zu ziehen. Nach § 2 Abs 1 des Versammlungsgesetzes muss eine derartige Demonstration „wenigstens 24 Stunden vor der beabsichtigten Abhaltung unter Angabe des Zweckes, des Ortes und der Zeit der Versammlung der Behörde (§ 16) schriftlich“ angezeigt werden. Weiters sagt das Gesetz, dass „wenn eine Versammlung gegen die Vorschriften dieses Gesetzes veranstaltet wird, so ist sie von der Behörde zu untersagen und nach Umständen aufzulösen“. Was passiert also in diesem Fall nun? Was gedenken die Behörden dagegen zu unternehmen, dass tausende von Personen, die sich Österreich NICHT zugehörig fühlen, unsere Demonstrations- und Freiheitsrechte derart unverschämt missbrauchen? Wie kommen die Österreicher dazu, sich nicht mehr auf die Straße zu wagen, weil mit Randalierern zu rechnen ist, die unbedingt ihre Solidarität mit einem türkischen Diktator zeigen wollen? Wenn sie sich in Österreich so unwohl fühlen und so unzufrieden sind, dann bitte möge man diesen Personen doch einen Freiflug in ihre Heimat ermöglichen! Damit wären dann alle – Türken und Österreicher – zufrieden!
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