Gefahrenzonenplan wird überprüft: Magistrat der Stadt Krems bittet um Unterstützung bei den Erhebungsarbeiten
Der Forsttechnische Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung führt eine Revision des gültigen Gefahrenzonenplanes für die Stadt Krems durch, der zuletzt 1999 geändert wurde. Zuständig ist dafür die Gebietsbauleitung in Melk.
Gründe für die Revison sind Änderungen der Grundlagen und ihrer Bewertung, wie etwa Schutzbauten, Besiedlung, Naturraum etc. Als erster Schritt erfolgt in den nächsten Monaten eine Begehung sämtlicher Einzugs- und Risikogebiete im ganzen Stadtgebiet. Diese Grundlagenerhebung führt ein Zivilingenieurbüro im Auftrag des Forsttechnischen Dienstes durch.
Der Magistrat der Stadt Krems ersucht, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Zivilingenieurbüros vor Ort entsprechende Auskünfte und Informationen zu geben und Erfahrungen mitzuteilen, die in Zusammenhang mit Wildbächen, Rutschungen, Steinschlag etc. gemacht wurden.
Wenn diese Arbeiten abgeschlossen, intern koordiniert und fachlich geprüft sind, wird der Entwurf des Gefahrenzonenplanes für vier Wochen zur allgemeinen Einsicht am Magistrat Krems (Amt für Stadt- und Verkehrsplanung, Bertschingerstaße 13) aufgelegt. In dieser Zeit kann zum Entwurf schriftlich Stellung genommen werden. Außerdem wird die Wildbach- und Lawinenverbauung eine Bürgerinformation durchführen. Eine Kommission entscheidet dann über die jeweiligen Stellungnahmen.
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