Heizkostenzuschuss in Krems beantragen
KREMS. Das Land NÖ unterstützt im kommenden Winter hilfsbedürftige Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher wieder mit einem einmaligen Heizkostenzuschuss.
Den Zuschuss in der Höhe von 120 Euro können folgende Personen beziehen: BezieherInnen einer Mindestpension (Ausgleichszulage) oder einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld oder eines Kinderbetreuungszuschusses und sonstige Personen, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.
Antragsteller müssen das Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen nachweisen. Kremser BürgerInnen können Anträge bis 30. März 2017 beim Sozialamt der Stadt Krems, Obere Landstraße 4, Zimmer 45 und 46 eingebracht werden. Die Mitarbeiter stehen von Montag bis Freitag zwischen 8 und 12 Uhr zur Verfügung. Telefon: 02732/801-311 oder -282, www.noe.gv.at/hkz
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