Richter und Anwalt im Visier eines Stalkers
(ip). Seit zwölf Jahren liegt ein 57-Jähriger aus dem Bezirk Krems im Clinch mit Behörden, Juristen und Politikern. Er sieht sich als Betrugs- und Verbrechensopfer des Landes NÖ, gegen das sich alle verschworen hätten. Mit zahllosen Anzeigen, Flyern und Plakaten habe er in Krems und Umgebung versucht, Missstände aufzudecken – zumindest sieht er selbst das so. Ins Visier gerieten dabei auch Persönlichkeiten wie Landeshauptmann Erwin Pröll.
„Stalking“ nennt der St. Pöltner Staatsanwalt Karl Wurzer die Vorgehensweise des Beschuldigten, der sich zuletzt sogar als Kandidat für die Bundespräsidentenwahl 2016 beworben hatte. Nach einer einschlägigen Vorstrafe im Juni 2014 soll der gelernte Schlosser seine Kampagne gegen den mittlerweile verstorbenen Präsidenten des Landesgerichtes Krems, gegen eine Richterin, die mit Zwangsversteigerungen seiner Liegenschaften betraut war, sowie gegen einen Anwalt, der seiner Meinung nach auf der falschen Seite agiere, fortgesetzt haben.
„Das war reine Notwehr!“, behauptete der Beschuldigte im Prozess und auf Nachfrage Wurzers bestätigte er, dass er mit Plakaten und Flyern auch andere Personen warnen wollte. Geständig zeigte er sich jedoch nur zu einem Teil der Zettel, die er unter anderem in der Nähe des Landesgerichts, sowie der Anwaltskanzlei meist an Bäumen befestigte. Mit Texten wie „Wenn Richter betrügen ist wie wenn Ärzte töten“ habe er auf Amtsmissbrauch und Betrug hinweisen wollen. Auf Fahrrädern, die an Bäumen lehnten, waren Schilder montierte, auf denen neben „KS“ auch ein Bieremblem, sowie „Betrug1“ aufschienen. Mit dem Wort „Präsi“ auf einem ähnlichen Schild will er „Präservativ“ gemeint haben und auf die Frage von Richterin Doris Wais-Pfeffer nach dem Warum, meinte er: „I wollt aufmerksam machen auf die Ungerechtigkeiten, die mir widerfahren sind!“
Einige der vorgelegten Flyer seien nicht von ihm. Möglicherweise habe diese der Gerichtspräsident, dem er mehrfach unterstellte „angesoffen gewesen zu sein“, oder der Anwalt selbst angebracht, um deren Anschuldigungen wegen beharrlicher Verfolgung zu untermauern.
Seine, von ihm nicht akzeptierte Verfahrenshelferin Andrea Schmidt befragte die Zeugen daher, ob sie es ausschließen könnten, dass auch andere Personen derartige Zettel angebracht hätten. Das wurde jedoch nur eingeschränkt für möglich erachtet. Zuletzt regte Schmidt die Einholung eines weiteren psychiatrischen Gutachtens an. Ein erstes Gutachten, das im Zusammenhang mit dem Prozess 2014 am Landesgericht Korneuburg erstellt wurde, bestätigte dem Behördenschreck, dass er zurechnungsfähig sei und bei ihm keine wahnhaften Störungen und keine Persönlichkeitsstörung vorliege. Wais-Pfeffer kam dem Antrag der Verteidigerin nach und vertagte daher den Prozess.
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