Vor 100 Jahren: Gräberbeleuchtung verboten und Sonnenblumenkerne gesucht
Gräberbeleuchtung verboten! Eine Verordnung des Statthalters von Niederösterreich vom 13. Oktober bestimmt: "Mit Rücksicht auf die Notwendigkeit, bei dem Verbrauche der vorhandenen Fettstoffe die größte Sparsamkeit walten zu lassen, wird die insbesondere um Allerseelen sowie an anderen Erinnerungstagen übliche Beleuchtung von Begräbnisstätten bis auf weiteres verboten."
Dem Wortlaute der Verordnung gemäß dürfen auch keine Ersatzlichter durch Petroleum und dergleichen verwendet werden.
Sonnenblumensamen werden von der Österreichischen Ol- und Fettzentrale U.G. in Wien gekauft. Näheres ist im Inseratenteile der heutigen Nummer ersichtlich.
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