Zugangskontrollen
Besuchsverbot im BKH Kufstein bleibt bestehen
Kufsteiner Krankenhaus informiert: Besuchsverbot im Haus soll noch für geraume Zeit aufrecht bleiben. Besuche sind nur in Ausnahmefällen möglich.
KUFSTEIN (red). Seit Mitte März gilt an allen öffentlichen Krankenanstalten Tirols ein generelles Besuchsverbot – so auch im Bezirkskrankenhaus (BKH) Kufstein. Der eingeschränkte Zugang zum Krankenhaus wird auch trotz der von der Bundesregierung initiierten Lockerungen weiterhin aufrecht erhalten.
Gesundheitschecks vor Aufnahme
Konkret heißt das, dass Patienten die stationär aufgenommen werden, weiterhin im Vorfeld der Aufnahme einem Gesundheitscheck (zB. PCR-Test) unterzogen werden. Diese Checks zielen darauf ab, dass das Krankenhauspersonal möglichst zuverlässig wissen soll, ob eine Corona-Erkrankung vorliegt. Sinn und Zweck des Besuchsverbotes ist es, das Risiko zu reduzieren, dass Patienten während ihres Aufenthaltes von Besuchern mit Covid angesteckt werden. Diese könnten in weiterer Folge Mitarbeiter oder andere Patienten infizieren. Aus heutiger Sicht wird dieses Besuchsverbot noch für geraume Zeit aufrecht bleiben.
Erlaubnis nur in Ausnahmefällen
Besuche sind nur in Ausnahmefällen erlaubt, wie zum Beispiel bei Kindern oder bei Patienten in äußerst schweren Lebenskrisen. In solchen Situationen ist maximal ein Besucher pro Tag erlaubt. Das BKH Kufstein weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Regelung natürlich auch für Patientenbesuche im Café oder im Park gilt. Alle Ausnahmen finden Sie auf der Homepage des BKH Kufstein: bkh-kufstein.at.
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