Hochwasser: Wenig Gefahr an Kufsteins Ufern

Lukas Umach und Martin Rottler (re.) im Kufsteiner Gemeinderat.
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KUFSTEIN (nos). "Es gibt keine großen Überraschungen, aber das hat man vorher schon gewusst", so eröffnete Lukas Umach, Abteilung Schutzwasserwirtschaft und Gewässerökologie im Amt der Tiroler Landesregierung, seine Ausführungen zum Gefahrenzonenplan für Inn und Weißache für den Kufsteiner Gemeinderat am 14. Juni.
Umach legte gegenüber den Räten dar, auf welchen rechtlichen Grundlagen die Gewässeruntersuchung fußt und welchen Charakter der erstellte Gefahrenzonenplan hat, nämlich den eines Fachgutachtens, nicht einer Verordnung.

Umach gab auch einen kurzen Abriss über die Mess- und Erstellungsmethoden: Mittels Laserkartographie, Echolotauswertung und mit terrestrischen Sonden untersuchten die Wasserkundler den Inn und die Weißache, um Geländeprofile, Fließgeschwindigkeiten und Ähnliches zu ermitteln. Zudem stehen etwa nahe der großen Zuflüsse (Ziller, Brandenberger Ache, Brixentaler Ache, ...) wie in Brixlegg, Rattenberg oder Kirchbichl laufende Daten der Pegel-Messungen zur Verfügung. Aus diesen Daten werden computergestützte Rechenmodelle erstellt, aus denen sich die Empfehlungen und Einschätzungen der Experten ergeben. Nach einer Erstinformation und Stellungnahmefrist wird der Plan von einer Fachkommission geprüft. Für die Festungsstadt wurden nun die Pläne für Inn und Weißache vorgestellt. "Die Gefahrenzonen sind auch nicht spektakulär", meinte der Wasserkundler. "Ab dem Zeitpunkt, wo beidseitig des Inns das Stadtgebiet von Kufstein liegt, befinden sich die Gefahrenzonen überall innerhalb des Gewässerbetts."

"Der Uferschutz in Kufstein ist darauf ausgelegt, dass die Stadt im Staubereich der Staustufe Ebbs-Oberaudorf liegt", erklärte Umach. Den Berechnungen der Experten zufolge, habe die Festungsstadt hochwassertechnisch wenig zu befürchten: "Die Roten Zonen liegen in Kufstein allesamt innerhalb des Gewässerbetts", so Umach. Mit Überflutungen, etwa im Innuferbereich zwischen Recyclinghof und Bezirkskrankenhaus, rechnen die Fachleute des Landes erst bei einem massiven, hundertjährlichen Hochwasserereignis.
"Auch erfreulich", sei die Situation an der Weißache, die über den Eiberg nach Kufstein und dort in den Inn fließt. An der Eibergstraße zwischen Schwoich und Kufstein gäbe es eine Engstelle, die schon bei einem 30-jährlichen Hochwasser zur Überflutung der Eibergstraße führen könne, ansonsten sei der Uferbereich der Weßache aber unproblematisch.

Mit dem nun präsentierten Gefahrenzonenplan ist die Arbeit für den Hochwasserschutz in der Festungsstadt allerdings noch nicht getan. Auf Basis dieser Erkenntnisse sollen nun die weiteren, kleinen Innzuflüsse untersucht werden. Mit dem Mitterndorferbach, dem Kreuzbach und dem Kienbach fließen drei Gewässer vom Stadtberg ins Zentrum, die so stark verbaut sind, dass sie bei Verklausungen leicht über die Ufer treten. Bei den Unwettern der letzten Jahre sorgten sie so immer wieder für Schäden, etwa an Kellern und Wohnhäusern in Mitterndorf, oder auch am Bundesgymnasium.
Zudem bildet der Inn im Mündungsgebiet des Sparchnerbachs ("Kaiserbach") im Hochwasserfall einen Rückstaubereich, der ebenso noch untersucht werden soll. Auf der gegenüberliegenden Uferseite fließt der Gailbach vom Thierberg in den Inn und quert dabei die B171 und die Bahntrasse unterirdisch. Auch hier könnten Verklausungen zu Problemen führen.

"So plakativ haben wir das noch nie präsentiert bekommen", freute sich Bürgermeister Martin Krumschnabel gemeinsam mit den durchaus zufriedenen Gemeinderäten. "Informativ und erfreulich", fanden sie die Präsentation. Die Stadtgemeinde will nun die Untersuchung der nächsten Inn-Zuflüsse im Stadtgebiet abwarten, um weitere Hochwasserschutzmaßnahmen zu planen, so der Bürgermeister. Durch die vorhergehende Untersuchung erwarte sich die Stadt einerseits eine bessere Kosten-Nutzen-Analyse und andererseits Förderungen von Land und Bund.

Zur Sache: Gefahrenzonenplan

Zu Gefahrenzonenplanung werden Überflutungsflächen für drei Szenarien berechnet: ein 30-jährliches Hochwasser (HQ30), ein 100-jährliches Hochwasser (HQ100) und ein 300-jährliches Hochwasser (HQ300). Unter Berücksichtigung von Geschiebeanlandungen, Brückenverklausungen oder anderen, besonderen Gefährdungen (Dammbruch etc) werden die gegebenen Gefahrenzonen parzellenscharf ausgewiesen.

Eine Zonenabgrenzung erfolgt nach drei Bereichen:
Die Rote Gefahrenzone umfasst das Gewässerbett, Bereiche möglicher Uferanbrüche und Bereiche, in denen Wassertiefe (>1,5 m) und Fließgeschwindigkeit (>2,0 m/s) die Grenzwerte überschreiten. Hier besteht hoher Strömungsdruck und damit akute Gefahr für Personen und Sachwerte.
Die Gelbe Gefahrenzone bilden Abflussbereiche zwischen der Abgrenzung der Roten bzw. der Rot-Gelben Zone und der Anschlaglinie des Bemessungsereignisses. Hier werden Wassertiefen von 0 bis 1,5 Metern und Fließgeschwindigkeiten von 0 bis 2,0 Meter/Sekunde angenommen.
Rot-Gelbe Funktionsbereiche erstrecken sich an den wesentlichen Hochwasserabflüssen und Retentionsflächen. Sie sind baulich freizuhalten, da sich jegliche Maßnahmen auf den Hochwasserschutz auswirken würden.

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